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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-042  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
14.03.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2017 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.

 

Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich der Gemeindevertretung über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.

 

Zum Stichtag 31.12. 2017 sind folgende Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5xxxxx):

 

Mehraufwendungen insgesamt       85.671,22 EUR

 

davon

sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung         6.851,67 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig       78.819,55 EUR

 

Finanzrechnung (7xxxxx):

 

Mehrauszahlungen insgesamt       74.174,80 EUR

 

davon

sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung       12.388,38 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig       61.786,42 EUR

 

Die Übersicht über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen sind der Anlage zu entnehmen und zur Kenntnis zu nehmen bzw. nachträglich zu genehmigen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender

Ausschuss: Finanzausschuss

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2017 werden in der Ergebnisrechnung in Höhe von 6.851,67 EUR und in der Finanzrechnung in Höhe von 12.388,38 EUR gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2017 in der Ergebnisrechnung in Höhe von 78.819,55 EUR und in der Finanzrechnung in Höhe von 61.786,42 EUR werden gemäß § 95 d GO genehmigt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

s. Anlage

 

 

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Anlage/n:

 

-          Liste Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2017

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2017 (164 KB)      

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