Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-042
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Sachverhalt:
Im Laufe des Haushaltsjahres 2017 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.
Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich der Gemeindevertretung über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.
Zum Stichtag 31.12. 2017 sind folgende Haushaltsüberschreitungen eingetreten:
Ergebnisrechnung (5xxxxx):
Mehraufwendungen insgesamt 85.671,22 EUR
davon
sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von
5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung 6.851,67 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 78.819,55 EUR
Finanzrechnung (7xxxxx):
Mehrauszahlungen insgesamt 74.174,80 EUR
davon
sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von
5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung 12.388,38 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 61.786,42 EUR
Die Übersicht über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen sind der Anlage zu entnehmen und zur Kenntnis zu nehmen bzw. nachträglich zu genehmigen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender
Ausschuss: Finanzausschuss
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Die Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2017 werden in der Ergebnisrechnung in Höhe von 6.851,67 EUR und in der Finanzrechnung in Höhe von 12.388,38 EUR gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung zur Kenntnis genommen.
- Die Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2017 in der Ergebnisrechnung in Höhe von 78.819,55 EUR und in der Finanzrechnung in Höhe von 61.786,42 EUR werden gemäß § 95 d GO genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Anlage
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Liste Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2017 (164 KB) |
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