Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-039  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
13.03.2018 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel (offen)   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
15.03.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2017 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.

 

Gemäß § 95 d Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich der Gemeindevertretung über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.

 

Zum Stichtag 31. Dezember 2017 sind folgende Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5xxxxx):

 

Mehraufwendungen insgesamt       18.389,83 EUR

 

davon

sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung                 0,00 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig       18.389,83 EUR

 

 

Finanzrechnung (7xxxxx):

 

Mehrauszahlungen insgesamt       40.288,16 EUR

 

davon

sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung            750,00 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig       39.538,16 EUR

 

 

Die Übersicht über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen ist der Anlage zu entnehmen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. §47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gemäß § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender

Ausschuss: Finanzausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gemäß §28 GO.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2017 in der Finanzrechnung in Höhe von 750,00 EUR werden gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2017 in der Ergebnisrechnung in Höhe von 18.389,83 EUR und Finanzrechnung in Höhe von 39.538,16 EUR werden gemäß § 95 d GO genehmigt.



 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

s. Anlage
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

-          Liste Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2017 (129 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner