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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-038  

Betreff: Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz -SDS- der Rantzauer Schlossinsel
Hier: Eigenanteil der Stadt Barmstedt für 2018 für die Bestandsaufnahme der Gebäude
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dorsch, Renate
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
13.02.2018 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
27.02.2018 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Bestätigung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein zur Aufnahme der Rantzauer Schloßinsel in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ –kurz SDS- liegt seit Ende des Jahres 2017 vor.

 

Für die Bestandsaufnahme der Gebäude auf der Schloßinsel (Herrenhaus, Heimatmuseum, Gerichtschreiberhaus mit Remise und Gefängniscafe) sollen im Jahr 2018 Haushaltsmittel in Höhe von € 50.000,-  zur Verfügung gestellt werden. Dies ist der Eigenanteil der Stadt Barmstedt (1/3-Anteil).

Die Gesamtkosten in Höhe von € 150.000,-  für die Bestandsaufnahme der Gebäude (maßliche Bestandsaufnahme, Tragverhalten, Konstruktion, Feuchteschutz, Wärme--/Schallschutz, Oberflächen, Dacheindeckung, Wände, Holzkonstruktion, Schädlingsbefall, Versorgungsleitungen, Wärmeerzeuger etc.) sind grob geschätzt. Hiervon werden laut Förderprogramm SDS 1/3-Anteil vom Land SH und 1/3-Anteil vom Bund getragen werden.

 

Die Mittelbereitstellung erfolgt als Überplanmäßige Ausgabe; im Falle eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2018 werden diese dort berücksichtigt.

 

Hinweis: Sollten  Erhebungen vor Auszahlung der Fördermittel (Land und Bund) bezahlt werden müssen, muss die Stadt Barmstedt ggf. vorfinanzieren.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a Nr. 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Städtebauförderungsmaßnahme SDS/ Rantzauer Schloßinsel  in Höhe von € 50.000,-- wird zugestimmt.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

siehe Sachverhalt
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:


keine
 

 

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