Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-021
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Sachverhalt:
Spenden 2017:
Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Stadtvertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf die Bürgermeisterin übertragen. Die Bürgermeisterin entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt über Schenkungen und Spenden.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50€ erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und leitet diesen der Gemeindevertretung zu gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung.
Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 19.746,01 € zu verzeichnen. Das gesamte Spendenaufkommen floss aus Geldspenden zu, Sachspenden waren keine zu verzeichnen. Das Spendenaufkommen 2017 war damit um 807,89 € geringer als 2016 (20.553,90 €).
Ein Betrag in Höhe von 18.351,01 € konnte aus dem berichtspflichtigen Spendenaufkommen von 50 € oder mehr gewonnen werden.
Weihnachtshilfswerk 2017:
Im Gesamtspendenergebnis 2017 enthalten sind 9.932,11 € für das Weihnachtshilfswerk 2017 der Stadt Barmstedt. Davon unterliegen der Mitteilungspflicht 9.037,11 €.
Das Gesamtergebnis des Weihnachtshilfswerkes war 10.634,96 €. Auf den Punsch- und Stollenverkauf entfielen 702,85 €. Das Gesamtergebnis 2017 liegt damit um 505,79 € höher als 2016.
Aus den Spenden wurden 188 Bedürftige mit je 60 € bedacht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet. Kinder und Jugendliche können aber Empfänger von Leistungen und Hilfen aus den Spenden sein.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a Abs. 1 Ziffer 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist nach §§ 28 bzw. 76 Abs. 4 GO die Stadtvertretung..
Anlage/n:
Liste der berichtspflichtigen Spenden
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Anlagen: | |||||
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1 | Spendenliste 2017 (57 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76