Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-019
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Sachverhalt:
Dem Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2015 nebst Anlagen zur Prüfung vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.244,36 EUR ab. Gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 25 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Die Ergebnisrücklage entsteht durch Jahresüberschüsse und vermindert sich um Jahresfehlbeträge.
Die Verwaltung empfiehlt die Ergebnisrücklage auf 25 % der Allgemeinen Rücklage aufzustocken, um mögliche Jahresfehlbeträge in Folgejahren ausgleichen zu können. Der Bestand der Allgemeinen Rücklage bleibt insgesamt bei 41.875,91 EUR und die Ergebnisrücklage wird sich um 5.244,36 EUR auf insgesamt 9.408,90 EUR (22,47 %) erhöhen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung schlägt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss vor:
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum Bilanzstichtag 31.12.2015 wird beschlossen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.244,36 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Anlagen
Anlage/n:
- Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2015 inkl. Anlangen
- Lagebericht der Gemeinde Osterhorn
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Anlagen: | |||||
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1 | Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2015 inkl. Anlagen (1506 KB) | |||
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2 | Lagebericht zum 31.12.2015 (429 KB) |
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