Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-006
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Sachverhalt:
Im Laufe des Haushaltsjahres 2017 sind mit Stand vom 04.01.2018 in der Zeit vom 26.08.2017 bis 31.12.2017 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:
Verwaltungshaushalt:
Mehrausgaben insgesamt: | 156.736,84 € |
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davon |
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sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung): | 105.589,86 € |
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sind Mehrausgaben in Höhe von | 11.332,02 € |
durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum. |
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damit sind genehmigungspflichtig: | 39.814,96 € |
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Aufteilung: |
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HHSt. 900000.832000 | 39.814,96 € |
Kreisumlage |
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Begründung: |
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Die Kreisumlage erhöht sich aufgrund der höheren Schlüsselzuweisung für 2017. |
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Vermögenshaushalt:
Mehrausgaben insgesamt: | 589.761,44 € |
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davon |
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sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung): | 22.915,29 € |
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sind Mehrausgaben in Höhe von | 4.790,83 € |
durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum. |
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damit sind genehmigungspflichtig: | 562.055,32 € |
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Aufteilung: |
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HHSt. 910000.977900 | 562.055,32 € |
Tilgungen aufgrund Umschuldung |
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Begründung: |
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Buchung zur Darstellung der Umschuldung eines Kredites von der DKB zur IB-SH (6,21% zu 0,55%) aufgrund Ende Zinsbindung. Ohne Auswirkung auf das Haushaltsergebnis
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Hinweis:
Im Rahmen des Jahresabschluss 2017 werden noch weitere über- und außerplanmäßige Ausgaben und Buchungen anfallen. Diese werden zusammen mit dem Jahresabschluss 2017 zur Kenntnisnahme und zum Beschluss vorgelegt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung (gem. §§ 28, 82 GO).
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung nimmt von den im Haushaltsjahr 2017 mit Stand vom 04.01.2018 in der Zeit vom 25.08. – 31.12.2017 zu verzeichnenden geringfügigen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von 105.589,86 € sowie im Vermögenshaushalt von 22.915,29 €, die im Einzelfall alle unter 20.000 € liegen, gemäß § 82 GO Kenntnis.
Des weiteren werden über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 39.814,96 € sowie im Vermögenshaushalt in Höhe von 562.055,32 € genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Vorlage
Anlage/n:
Tabellarische Auflistung der Haushaltsüberschreitungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Liste überplanmäßige-und außerplanmäßige Ausgaben 25.08.-31.12.2017 (65 KB) |
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