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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-366  

Betreff: Berichtswesen Haushaltsentwicklung, Steuerentwicklung (Stichtag 31.12.2017)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt
26.06.2018 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Nach den Grundsätzen für das Berichtswesen in der Stadt Barmstedt wird nachfolgender Haushaltsbericht mit Stichtag 31.12.2017 (Jahresabschluss) abgegeben:

 

Hinweise:

 

  • Soweit Ergebniszahlen genannt werden, handelt es sich um das sog. „bereinigte Soll“
  • Das Haushaltsergebnis 2016 musste, wie schon berichtet, korrigiert werden. Die veränderten Zahlen sind in dieser Vorlage bereits eingearbeitet. Die Korrektur an sich wird in der Sitzung des Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung am 23.07.2018 sowie in der Sitzung der Stadtvertretung am 25.09.2018 behandelt.

 

Der Verwaltungshaushalt 2017 schließt mit einem kumulierten Defizit von 2.942.417,01 € welches sich aus Einnahmenn in Höhe von 20.681.094,59 € und Ausgaben von 23.623.511,60 € (hier sind die kumulierten Fehlbeträge der Vorjahre enthalten) ergibt. Im Plan wurde ein kumuliertes Defizit von 4.957.000 € erwartet. Das kumulierte Defizit des Haushalts 2016 betrug 2.596.115,50 €. Der Verwaltungshaushalt des Jahres 2017 ohne kumulierte Defizite schloss daher im Gegensatz zu den Vorjahren wieder mit einem Zuwachs des kumulierten Defizites um 346.301,41 € ab, aber auch erheblich besser, als es die Planung hatte erwarten lassen, dort war noch von einem Zuwachs in der Größenordnung von ca. 2,2 Mio. € ausgegangen worden.

 

Im Wesentlichen trugen folgende Faktoren zu diesem deutlich besseren Ergebnis bei:

 

Einnahmen:

  •    Gewerbesteuermehreinnahmen 656.944,04 
  •    Mehreinnahmen Gemeindeanteil Einkommensteuer 169.943,00 
  •    Fehlbetragszuweisung   212.000 
  •    Allg. Schlüsselzuweisung 102.224,00 
  •    Mehreinnahmen Gewinnausschüttung Stadtwerke 149.252,12 

 

Ausgaben:

  •    Minderausgaben Personal 170.742,38 
  •    Minderausgaben Unterhaltung und Bewirtschaftung    115.618,46 
  •    Mindesausgaben Mieten 135.543,32
  •    Geräte und Ausstattungsgegenstände 46462,29
  •    Minderausgaben Zinsen      58.080,09 

 

Die genannten Minderausgaben bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung sowie bei den Mieten stehen in Zusammenhang mit der Asylbewerberzahl, die auf Seiten der Erstattungen von Gemeindeverbänden (-184.400,90 €) zu Einnahmeausfällen geführt hat.

 

Die Einnahmen aus Konzessionsabgaben waren mit 293.842,94 € um ca. 56.400 € geringer als geplant. Zum einen spiegelt sich hier ein Trend der letzten Jahre wieder, zum anderen sehen sich die Stadtwerke Rückforderungen aus diesem Bereich gegenüber, die unmittelbar an die Stadt weiterverrechnet werden.

 

Weitere bedeutsame Einnahmeausfälle lagen nicht vor, jedoch noch ein Reihe vieler kleinerer Einnahmeverbesserungen.

 

Bedeutsame Mehrausgaben waren bei den Zuschüssen für soziale Einrichtungen (69.311,92 €; KiTa-Fehlbetragsausgleich) und der Gewerbesteuerumlage (171.440,33 €) zu verzeichnen. Diese korrespondiert mit den Gewerbesteuermehreinnahmen aus 2016 (Quartal 4) sowie des Jahres 2017. Für die Kreisumlage mussten wegen der besseren Zahlen im Finanzausgleich 39.814,96 € mehr ausgegeben werden.

 

Der Vermögenshaushalt 2017 konnte bei Einnahmen und Ausgaben von je 6.289.988,08 € ausgeglichen werden.

 

Ein nicht geplanter Grundstücksverkauf führte in diesem Bereich zu Mehreinnahmen in Höhe von 42.396,68 €. Die Grundstücksein- und -verkäufe aus BP 72b wurden in Teilen buchhalterisch schon berücksichtigt, ebenso die Einnahmen und Ausgaben für die Erschließung.

 

Der Kauf des Feuerwehrfahrzeuges wurde Kassenmäßig abgewickelt. Die Maßnahme „Sanierung einer Sporthalle wegen Wasserschaden“ wurde im Jahr 2018 neu veranschlagt, wodurch rechnerisch Minderausgaben in Höhe von entstehen. U.a. der Abgang von Haushaltsresten aus der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED Technik führt in diesem Ausgabebereich ebenfalls zu Minderausgaben. Eingespart werden konnte auch bei der Ausstattung der Flüchtlingsunterkünfte wegen der Entwicklung der Neuzugänge. Rechnerische Veränderung ergeben sich auch aus der konzeptionellen Neuausrichtung der Sanierung der Schlossinsel, die im Haushalt 2017 noch unter dem Hauptaspekt „Tourismus“ veranschlagt war, die Stadt Barmstedt aber bei einem entsprechenden Landesprogramm nicht berücksichtigt wurde.

 

Bei der Kreditaufnahme wurden die übertragenen Haushaltseinnahmereste in Höhe von 200.000 € voll aufgebraucht. Zusätzlich wurden ca. 15.000 € aus dem Haushaltsansatz tatsächlich an Krediten aufgenommen (neue Heizung Humburg - Haus). Weitere 356.200 € wurden als Aufnahmeermächtigung in das Jahr 2018 übernommen. Dieser Betrag resultiert aus der ursprünglich im Haushalt 2017 eingestellten Ermächtigung von 696.200 € abzüglich der Finanzierungsdefizite der verschobenen und daher neu veranschlagten Maßnahmen (z.B. Sanierung der Sporthalle nach Wasserschaden).

 

Rechnerische Mehrausgaben entstehen durch die Zuführung zur allg. Rücklage aus einem rechnerischen Überschuss, der aus der Übertragung der Kreditermächtigung entsteht, sowie einer Umschuldungsmaßnahme.

 

Weitere Informationen können aus den beigefügten Anlagen gewonnen werden.

 

Anlagen 1 a+b – Einnahmen Verwaltungshaushalt

Eigene Steuereinnahmen

=

Grundsteuern A und B, Gewerbesteuer,

Hundesteuer, Vergnügungssteuer

Steueranteile

=

Einkommensteuer, Umsatzsteuer

Finanzausgleich

=

Allgemeine und Sonderschlüsselzuweisungen, Fehlbetragszuweisung, Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben, Sonderausgleich

nach § 31 a FAG

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

=

Gebühren, Mieten, Pachten, Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts, Zuweisungen für laufende Zwecke

Sonstige Finanzeinnahmen

=

Zinsen, Gewinnablieferungen, Konzessionsabgaben, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen

 

Anlagen 2 a+b – Eigene Steuereinnahmen / Steueranteile

 

Anlagen 3 a+b – Ausgaben Verwaltungshaushalt

Personalausgaben

=

Dienstbezüge, Sozialversicherung, Versorgungskasse, Beihilfen, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit

Sächliche Ausgaben

= 

Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen, Gebäudebewirtschaftung, Mieten, Pachten, Fahrzeughaltung, Verwaltungs- und Betriebsausgaben, Geschäftsausgaben, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen, innere Verrechnungen 

Zuweisungen und Zuschüsse

=

Kindertagesstätten, Sportförderung u. a.

Sonstige Finanzausgaben

=

Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage, Zinsen, Zuführungen zum Vermögenshaushalt

Sollfehlbetrag Vorjahr

=

Kumulierte Vorjahresbeträge

 

 

Anlage 4 a+b – Einnahmen Vermögenshaushalt

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

=

Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungen, Zuführungen zur Einstellung in Sonderrücklagen

Entnahmen aus Rücklagen

=

Sonderrücklagen (Altersteilzeit, Nelke-Stiftung)

Rückflüsse von Darlehen

=

Wohnungsbaudarlehen (sozialer Wohnungsbau)

Rückflüsse von Beteiligungen

=

 

Verkauf von Grundstücken

=

stadteigene Grundstücke

Verkauf bewegliches Vermögen

=

zu ersetzende Vermögensgegenstände

Beiträge u. ä.

=

Ausbaubeiträge

Zuweisungen und Zuschüsse

=

für Maßnahmen des Vermögenshaushalts

Kreditaufnahmen

=

 

 

Anlage 5 a+b – Ausgaben Vermögenshaushalt

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

=

Entnahmen aus Sonderrücklagen (Altersteilzeit, Nelke-Stifung, Humburg-Haus)

Zuführungen an Rücklagen

=

Sonderrücklagen (Altersteilzeit, Nelke-Stiftung, Humburg-Haus)

Vermögenserwerb

=

Grundstücke, Lizenzen, bewegliche Sachen

Baumaßnahmen

=

eigene Baumaßnahmen

Tilgung von Krediten

=

Tilgung von Krediten, die zur Eigenanteilfinanzierung aufgenommen wurden

Förderung von Investitionen

=

Investitionen Dritter 

 

Anlage 6 – Entwicklung Fehlbetrag Verwaltungshaushalt

 

Anlage 7 – Verschuldung der Stadt Barmstedt, Entwicklung 2016

 

Anlage 8 – Verschuldung der Stadt Barmstedt, Entwicklung 2006 – 2016

 

Anlage 9 – Entwicklung der Rücklagenbestände

 

Anlage 10 – Kassenmäßiger Abschluss.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichen Vertretung ist jedoch nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:



 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 16 1 Feststellung des Ergebnisses 2017 (69 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 1a - Verwaltungshaushalt Einnahmen (45 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 1b - - Verwaltungshaushalt Einnahmen (37 KB)      
Anlage 3 4 Anlage 2 a - Steuern / Steueranteile (47 KB)      
Anlage 4 5 Anlage 2 b - Steuern / Steueranteile (37 KB)      
Anlage 5 6 Anlage 3 a - Verwaltungshaushalt Ausgaben (44 KB)      
Anlage 6 7 Anlage 3 b - Verwaltungshaushalt Ausgaben (36 KB)      
Anlage 7 8 Anlage 4 a - Vermögenshaushalt Einnahmen (48 KB)      
Anlage 8 9 Anlage 4 b - Vermögenshaushalt Ausgaben (39 KB)      
Anlage 9 10 Anlage 5 a - Vermögenshaushalt Ausgaben (50 KB)      
Anlage 10 11 Anlage 5 b - Vermögenshaushalt Ausgaben (40 KB)      
Anlage 11 12 Anlage 6 - Entwicklung Fehlbetrag (39 KB)      
Anlage 12 13 Anlage 7 - Entwicklung Verschuldung (36 KB)      
Anlage 13 14 Anlage 8 - Verschulung Aufteilung (37 KB)      
Anlage 14 15 Anlage 9 - Rücklagenbestände (33 KB)      
Anlage 15 16 Anlage 10 - Kassenmäßiger Abschluss (42 KB)      

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