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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-352  

Betreff: Antrag auf Stundenaufstockung der Leitung von der Kita Küsterkoppel
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Tertling, Marie
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
23.11.2017 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden haben ein Schreiben von der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Hohenfelde-Hörnerkirchen erhalten.

 

Nach Aussage der Aufsicht für Kindertagesstätten des Kreises Pinneberg, Frau Lange, soll für die KiTa Küsterkoppel die Leitung 39 Wochenstunden arbeiten. Bisher wurden die 39 Stunden in 34 Std/Woche für die Leitung und 5 Std/Woche für die stellvertretende Leitung aufgeteilt. Da die stellvertretende Leitung derzeit nicht besetzt ist, wurde bei der Aufsicht für Kindertagesstätten angefragt, ob es möglich ist, dass eine Stundenreduzierung von 39 Wochenstunden auf 35 Wochenstunden ausreicht. Es bestehen keine Bedenken seitens der Aufsicht für Kindertagesstätten.

 

Die Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Hohenfelde-Hörnerkirchen bittet daher um Zustimmung, dass die Stundenanzahl der Leitung von 34 Wochenstunden auf 35 Wochenstunden erhöht wird.

Des Weiteren beantragt die Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Hohenfelde-Hörnerkirchen, dass die Stundenanzahl der Stellvertretenden Leitung (auf unbestimmte Zeit nicht besetzt) auf 4 Wochenstunden reduziert wird und die 5 bisherigen Stunden der stellvertretenden Leitung für Arbeit in den Gruppen verwandt werden darf.

 

 

Außerdem teilt die Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Hohenfelde-Hörnerkirchen mit, dass durch die Nichtbesetzung der Funktion Stellvertretende Leitung den Gemeinden ein Kostenvorteil entsteht.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen folgender Ausschuss: Finanzausschuss

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.


.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt

 

- dass die Stundenzahl der Leitung von 34 auf 35 Wochenstunden erhöht werden

- dass die Stundenzahl der Stellvertretenden Leitung (auf unbestimmte Zeit nicht besetzt) auf 4 Wochenstunden reduziert wird

- die bisherigen Stunden der Stellvertretungen Leitung für Arbeit in den Gruppen verwandt werden darf.


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entsteht durch die Änderungen ein Kostenvorteil.

 

 


Anlage/n:

-          Schreiben der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Hohenfelde-Hörnerkirchen

-          E-Mail der Aufsicht der Kindertagesstätten



 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anschreiben Stundenaufstockung (400 KB)      
Anlage 2 2 EMails Kita Aufsicht (663 KB)      
Stammbaum:
VO/2017-352   Antrag auf Stundenaufstockung der Leitung von der Kita Küsterkoppel   FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2017-352-2   Antrag auf Stundenaufstockung der Leitung von der Kita Küsterkoppel   FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   Mitteilungsvorlage Hörnerkirchen

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