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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-350  

Betreff: Errichtung Notstromaggregat
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Freyermuth, Fred
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
22.11.2017 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In der Werkausschusssitzung am 8. Februar 2017 wurde die Errichtung eines stationären Notstromaggregates auf dem Gelände des Seniorenheimes/Diakonie vorgeschlagen. Der Aufstellung eines Notstromaggregates wurde dem Grunde nach zugestimmt und eine Kostenaufteilung zwischen Stadt und Stadtwerke vorgeschlagen.

Nach diesem Beschluss ergaben sich erhebliche Schwierigkeiten bei der Standortwahl, sodass in der Stadtvertretersitzung am 21. Februar 2017 Sperrvermerke für die Stadtwerke und die Kämmerei ausgesprochen wurden.

Im Anschluss wurde mit der Verwaltung ein alternativer Standort gesucht und gefunden. Hierüber wurde in der Werkausschusssitzung am 20. September 2017 berichtet.

 

    Stellungnahme

Um die Finanzierung des Aggregates und dessen Aufstellung durchführen zu können, müssen die erteilten Sperrvermerke aufgehoben werden.

Die Investition beträgt ca. 160 T€. In der damaligen Vorlage wurde eine hälftige Kostenteilung zwischen Stadt und Stadtwerke seitens der Werkleitung vorgeschlagen, da die Katastrophenschutzvorsorge Aufgabe der Stadt ist. Der Anteil der Stadtwerke kann durch die netzstabilisierende Funktion des Aggregates begründet werden. Die in der Diskussion vorgeschlagene Beteiligung der Stadt mit lediglich 30 T€ wird als unausgewogen betrachtet. Darüber hinaus bestehen klare steuerliche Risiken bei einer mehrheitlichen Finanzierung durch die Stadtwerke.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Sperrvermerke zur Errichtung einer zentralen Notstromversorgung zur Katastrophenschutzvorsorge aufzuheben. Die Anschaffungs- und Errichtungskosten sind hälftig zwischen Stadt und Stadtwerke zu teilen, die laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten tragen die Stadtwerke.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Stadtwerke

 


Anlage/n:

Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Notstromaggreagat (404 KB)      
Stammbaum:
VO/2017-350   Errichtung Notstromaggregat   Stadtwerke Barmstedt   Beschlussvorlage Stadtwerke
VO/2017-350-1   Errichtung Notstromaggregat   Stadtwerke Barmstedt   Beschlussvorlage Stadtwerke

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