Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-345
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Sachverhalt:
Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein (Gleichstellungsgesetz-GstG) hat jede Dienststelle, die einen Stellenplan mit regelmäßig mindestens 20 Beschäftigten hat, für jeweils vier Jahre einen Frauenförderplan aufzustellen. Der Frauenförderplan soll zur Schaffung gleicher Bedingungen für Frauen und Männer führen.
Nach § 11 Abs. 3 GstG sind die Grundlagen des Frauenförderplans eine Bestandsaufnahme und eine Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie eine Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplans zu besetzenden Personalstellen, mögliche Beförderung und durch Abbau wegfallende Stellen. Für jeweils zwei Jahre soll der Frauenförderplan verbindliche Zielvorgaben enthalten. Außerdem ist nach
§ 11 Abs. 4 GstG eine verbindliche Zielvorgabe von zwei Jahren aufzustellen, wenn es Bereiche gibt, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.
Für die IST-Analyse wurden die tatsächlichen Stellenbesetzungen zum Stichtag 1.11.17 herangezogen.
Die IST-Analyse ergab eine Unterrepräsentanz von Frauen in der Fachbereichs- und
Sachgebietsleitungsebene. Eine verbindliche Zielvorgabe ist für eine relativ kleine
Verwaltung und bei der geringen Anzahl der Fluktuation nicht möglich. Derzeit stehen keine möglichen Neubesetzungen verbindlich fest. Auf eine zahlenmäßige
Erfassung von Zielvorgaben im statistischen Teil des Planes wurde daher verzichtet.
Im Text des Frauenförderplan wird erläutert, wie die Stadt Barmstedt in Fällen von Neubesetzungen verfahren soll.
Der Frauenförderplan wurde gemeinsam von der Verwaltung und der Gleichstellungsbeauftragten erstellt. Der Personalrat wurde einbezogen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung.
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den Frauenförderplan 2018-2022.
Finanzielle Auswirkungen:
-keine-
Anlage/n:
Frauenförderplan 2018-2022
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Frauenförderplan 2018-2022 (121 KB) | |||
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2 | FFPlanStatistik (53 KB) |
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