Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-342
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Sachverhalt:
Der Stiftungsrat der Nelke-Stiftung hat in seiner Sitzung am 01. November 2017 beschlossen, dass das Stiftungskapital weiterhin für die Erhaltung der Liquidität des städtischen Kassenbestandes eingesetzt, jedoch die Zinsersparnisse die der Stadt dadurch entstehen, für die Zwecke der Stiftung und zum Erhalt des Stiftungskapitals eingesetzt werden.
Das in den allg. Kassenbestand eingestellte Kapital in Höhe von ca. 780.000 € erspart der Kasse bzw. dem Stadthaushalt derzeit ca. 13.500 € jährlich an Überziehungszinsen (gerechnet mit dem für die Stadt geltenden Zinssatz in Höhe von 1,75 % p.a., Stand 16.11.2017). Der Stadthaushalt würde durch diese Regelung mit ca. zusätzlich 12.500 € jährlich belastet werden.
Im Haushaltsentwurf 2018 ist derzeit noch der nach dem Beschluss vom 14.07.2009 zu erwartende Zinsertrag eingestellt (ca. 1.100 €).
Der Beschluss des Stiftungsrates ist vom Hauptausschuss zu bestätigen.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, eine neue Übersicht über die Entwicklung des Stiftungskapitals zu erstellen. Diese Übersicht ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss bestätigt den Beschluss des Stiftungsrates der Nelke-Stiftung vom 01.11.2017.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Übersicht über die Entwicklung des Stiftungskapitals
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Nelke Stiftung Kapitalstand zum 30112017 (47 KB) |
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