Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2009-244
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Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2008 sind mit Stand vom 31. Dezember 2008 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 655.081,13 EUR | |
davon
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
| 294.631,51 EUR | |
2. entfallen auf innere Verrechnungen (Ausgaben der Gruppierungsziffer 679, gemäß Ausführungsanweisung zu § 13 GemHVO nicht genehmigungspflichtig)
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296.913,88 EUR | |
3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung |
14.245,98 EUR | |
damit sind noch genehmigungspflichtig |
49.289,76 EUR | |
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Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
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Grund- und Hauptschulen |
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Schulkostenbeiträge HHSt. 210000-672000 |
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Haushaltssoll | 31.600,00 EUR | |
Anordnungssoll | 37.758,42 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 6.158,42 EUR | |
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Begründung: Im Haushaltsjahr 2009 wurden Schulkostenbeiträge für insgesamt 36 Schüler/innen abgerechnet. Der Haushaltsansatz wurde auf der Basis des Durchschnittswertes der letzten Jahre von 30 Schüler/innen ermittelt.
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Gesamtschulen |
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Schulkostenbeiträge HHSt. 281000-672000 |
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Haushaltssoll | 11.600,00 EUR | |
Anordnungssoll | 21.142,00 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 9.542,00 EUR | |
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Begründung: Im Haushaltsjahr 2009 wurden Schulkostenbeiträge für insgesamt 22 Schüler/innen abgerechnet. Der Haushaltsansatz wurde auf der Basis des Durchschnittswertes der letzten Jahre von 12 Schüler/innen ermittelt. |
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Sonstige schulische Aufgaben |
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Schülerbeförderungskosten HHSt. 290000-639000 |
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Haushaltssoll | 250.000,00 EUR | |
Anordnungssoll | 283.589,34 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 33.589,34 EUR | |
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Begründung: Der Ansatz war insgesamt zu niedrig bemessen. Die Mehrausgaben sind insbesondere auf die gestiegene Anzahl der auswärtigen Schüler/innen sowie Preiserhöhungen der Beförderungsunternehmen zurückzuführen. Zwei Drittel der Mehrausgaben werden 2009 im Zuge der Abrechnung der Kreiszuweisung zu den Schülerbeförderungskosten ausgeglichen.
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Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 13.427,53 EUR | |
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
| 93,96 EUR | |
2. davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchst- betrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushalts- satzung |
5.629,66 EUR | |
damit sind noch genehmigungspflichtig |
7.703,91 EUR | |
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Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung: |
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Stadtsanierung |
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Weiterleitung von Fördermitteln an den Sanierungsträger HHSt. 615000-986000 |
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Haushaltssoll | 602.900,00 EUR | |
Anordnungssoll | 610.603,91 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 7.703,91 EUR | |
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Begründung: Zahlung von Zweckentfremdungszinsen, die aus Haushaltsmitteln dem Treuhandkonto beim Sanierungsträger zugeführt wurden. Die Städtebauförderungsmittel sind bis zum 30. November eines jeden Jahres abzurufen. Danach hat innerhalb von drei Monaten die zweckentsprechende Verwendung zu erfolgen. Bei Überschreitung dieses Zeitraumes durch Verzögerungen bei der Auftragsvergabe und -abwicklung werden Zweckentfremdungszinsen berechnet. Die Stadt hat die Möglichkeit, nur die auf die Bundes- und Landesmittel entfallenden Zinsen zu zahlen. Die Mittel wären dann für die Stadt verloren. Werden aber zusätzlich auch die fiktiv auf den Eigenanteil der Stadt entfallenden Zinsen gezahlt, kann der Gesamtbetrag der Zinsen dem Treuhandkonto zugeführt und für Maßnahmen der Stadtsanierung eingesetzt werden. Die Verwaltung hat sich für die zuletzt genannte Möglichkeit entschieden und die Mittel dem Treuhandkonto zugeführt. Die diesen Mehrausgaben zugrunde liegende Abrechnung ging der Stadt erst nach Verabschiedung des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2008 zu. Eine Berücksichtigung im Haushalt war von daher nicht mehr möglich. |
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2008 – Stand 31. Dezember 2008 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 49.289,76 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 7.703,91 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Liste der Haushaltsüberschreitungen vom 09. Januar 2009.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsüberschreitungen Stand 31.12.2008 (281 KB) |
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