Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-340
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Sachverhalt:
Die letzte Gebührenkalkulation für die Niederschlagswasserbeseitigung wurde für den Kalkulationszeitraum 2015 bis 2017 vom Beratungsunternehmen Kubus vorgenommen. Der damals ermittelte (und bislang gültige) Gebührensatz von 0,23 €/m² berücksichtigte die Nacherhebung von erlittenen Gebührenunterunterdeckungen aus den Jahren vor 2014 (insgesamt betrug der Ausfall von 2010 bis 2013 immerhin 33.310 €).
In der nun vorgenommen Nachkalkulation für die Jahre 2014 bis 2017 konnte festgestellt werden, dass die Kalkulation im Wesentlichen „aufgegangen“ ist. Von 2014 bis 2017 wurden Überschüsse von insgesamt 40.815 € (vgl. Anlagen 3-6 der beigefügten Gebührenkalkulation) erwirtschaftet, die die Unterdeckungen von 33.310 € mehr als ausgleichen konnten. D.h. aber zugleich, dass der verbliebene Überschuss von 7.505 € wieder dem Gebührenzahler gutgeschrieben werden muss
Da die Gemeinde für die Verrechnung dieses Betrages Zeit bis Ende 2021 hat, empfehlen wir, die Verrechnung allerdings nicht im anstehenden Kalkulationszeitraum durchzuführen, sondern erst in der Gebührenkalkulation ab 2020 zu erfassen. So kann eine möglicherweise ab 2020, aufgrund von Kostensteigerungen oder zunehmenden Unterhaltungs-und Erneuerungsmaßnahmen, steigende Gebühr sogar noch „abgefedert“ werden.
Die bevorstehende Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes wird in Kürze zudem zeigen, in welchen Bereichen in den kommenden Jahren Erneuerungsinvestitionen durchzuführen sind.
Für die Vorkalkulation ist grundsätzlich auf die Haushaltsplanansätze 2018 und 2019 zurückgegriffen worden. Soweit in den HH-Plan-Ansätzen bei der Unterhaltung Kosten für Kataster oder Sanierungskonzept enthalten waren (z.B. Konto 543105), haben wir diese aus dem laufenden Jahr entnommen, um sie innerhalb der Abschreibungen auf eine längere Nutzungsdauer zu verteilen.
Welche Kosten für die Kalkulation angesetzt worden sind, zeigt der Betriebsabrechnungsbogen 2018 (Anlage 2 der beigefügten Gebührenkalkulation). Gemäß BAB 2018 werden 14.267 € auf die Niederschlagswassergebühr umgelegt; weitere 12.260 € entfallen auf die einrichtungsfremde öffentliche Straßenentwässerung. Bei einer Bemessungsgrundlage von 95.000 m² befestigter Fläche ergeben sich der in Anlage 1 der beigefügten Gebührenkalkulation ermittelte Gebührensatz je qm befestigter Fläche.
Danach beträgt das voraussichtliche Kostenniveau sowie die auf der Grundlage der Vorkalkulation zu beschließende Gebühr für den laufenden Kalkulationszeitraum 2018 bis 2019 flächenabhängig 0,15 €/m².
Künftig wird für die Erstellung des Jahresabschlusses eine jährliche Nachkalkulation aufzustellen sein, um evtl. entstehende Unterdeckungen durch Rückstellungen buchen zu können.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Gemeindevertretung
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Osterhorn wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Niederschlagswassergebühr wird geringer ausfallen als bisher.
Anlage/n:
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Osterhorn
Gebührenkalkulation der Niederschlagswassergebühr
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1.Nachtragssatzung Niederschlagwassergebühren zum 1.1.2018 (85 KB) | ||||
2 | Gebührenkalkulation Niederschlagswassergebühren Gemeinde Osterhorn 2018 -2019 (3775 KB) |
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