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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-335  

Betreff: Grundsätze für das Berichtswesen der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
28.11.2017 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
12.12.2017 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hat im Jahr 2012 aufgrund des § 45c Gemeindeordnung (GO) die Richtlinie für das Berichtswesen der Stadt Barmstedt erlassen. Zwischenzeitlich hat sich der § 45c GO mit Inkraftreten des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 30.09.2016 geändert, was eine Anpassung der Richtlinien erforderlich macht.

 

Demnach soll sich der Bericht zukünftig auch beziehen auf:

 

1)      Den Stand und Entwicklung sowie Maßnahmen in den Handlungsfeldern Klimaschutz, Energieeffizienz und Energieeinsparung,

2)      Soweit die in § 1 GO genannten Minderheiten traditionell hier heimisch sind, über den Schutz und die Förderung dieser Minderheiten. Nach § 1 GO handelt es sich dabei um die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesiche Volksgruppe.

Der unter 1) geforderte Berichte über Stand und Entwicklung sowie Maßnahmen in den handlungsfeldern Klimaschutz, Energieeffizienz und Energieeinsparung ist in der Neufassung der Richtlinie eingearbeitet worden. Die Aufnahme der o.g. Ziffer 2) ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, da die genannten Minderheiten in Barmstedt nicht vertreten sind.

Seitens der Verwaltung war auch eine Überarbeitung und Aktualisierung der Richtlinie für das Berichtswesen vorgesehen. Die wesentlichen Änderungen wurden in den Grundsätzen für das Berichtswesen und in der Anlage I markiert bzw. erläutert. Die Anlage I wurde um die Beschreibung der einzelnen Berichte ergänzt. Somit gibt es eine neue Darstellung der Anlage I.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a Abs. 1 Nr. 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss Barmstedt.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium gem. § 28 Nr. 26 GO: Stadtvertretung Barmstedt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Grundsätze für das Berichtswesen der Stadt Barmstedt wird empfohlen / beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

 


Anlage/n:

 

-          Anlage 1: Änderungen der Grundsätze für das Berichtswesen

-          Anlage 2: Änderungen in der Anlage I

 

-          Anlage 3: Neufassung der Grundsätze für das Berichtswesen

-          Anlage 4: Neufassung der Anlage I
 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungen der Grundsätze für das Berichtswesen (102 KB)      
Anlage 2 2 Änderungen in der Anlage I (211 KB)      
Anlage 3 3 Neufassung der Grundsätze für das Berichtswesen (101 KB)      
Anlage 4 4 Neufassung der Anlage I (290 KB)      

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