Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-334
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Sachverhalt:
Auf Grund einer Anregung des Grundstückseigentümers von Jittkamp 26 wurde der Verlauf des Gehweges im Bereich der Zuwegung zu Jittkamp 14-24 geändert.
Der Grundstückseigentümer bot der Stadt Barmstedt einen Teil seines Grundstücks kostenfrei an. Dadurch war es möglich den Gehweg von der Zuwegung zu den Häusern Jittkamp 14-24 in einer Flucht durchzubauen. Durch diese Bauweise konnte vor den Häusern Jittkamp 14-24 ein zusätzlicher Stellplatz entstehen. Die gepflasterte Fläche erhöht sich um ca. 15 m². Der geplant Baum wurde auf die vorgelagerte Grünfläche verlegt.
Diese Entscheidung wurde wegen des engen Zeitfensters von Fachbereich Bauen gefällt. Die anderen Grundstückseigentümer der Reihenhausanlage Jittkamp 14-36 wurden im Vorwege über die geplante Änderung informiert. Wegen der Änderung wird nur der Lageplan Straßenbau verändert. Alle anderen Bestandteile des Bauprogramms bleiben unverändert.
Der Bauausschuss empfiehlt folgenden Beschuss.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bauausschuss
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung..
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt das geänderte Bauprogramm für den Ausbau der Straße Weidkamp.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten liegen bei ca. 822,48 € brutto.
Anlage/n:
Geänderter Lageplan Straßenbau Weidkamp
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 17-11-10-LP-Straßenbau-Aenderung-zum-Bauprogramm (5848 KB) |
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