Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-323
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Sachverhalt und Stellungnahme:
Der von den Stadtwerken beinflussbare Anteil am Strompreis liegt bei etwa 20%.
In diesem Jahr steigen die Stromnetzentgelte erneut – diesmal um knappe 7%. Diese Steigerung ist ausschließlich auf einen Anstieg in den vorgelagerten Transportnetzen (Tennet TSO GmbH und Schleswig-Holstein Netz AG) zurückzuführen. Die Umlagenbelastung (EEG, KWK, §17 EnWG, §18 AbLaV, §19 StromNEV) sinkt im Saldo gegenüber dem Vorjahr bei einem Normalverbraucher um voraussichtlich 0,18 ct/kWh. Die Einkaufskosten konnten wir bereits zum sechsten Mal in Folge senken. Der Vorteil in der Beschaffung kann einen Teil der Netzentgelterhöhung kompensieren, reicht jedoch nicht ganz um eine Preisanhebung zu vermeiden.
Wir empfehlen eine Erhöhung des Arbeitspreises gem. Anlage. Um gesetzliche Fristen zu wahren, wird eine Anpassung zum 01.02.2018 vorgeschlagen.
Zum selben Termin planen wir eine Preisanpassung des Sondervertrages XtraStrom.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Grundversorgungsstrompreise zum 01.02.2018 gemäß Anlage anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Stadtvertretung
Anlage/n:
Übersicht Strompreisanpassung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Preisanpassung Strom (198 KB) |
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