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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-315  

Betreff: Sachstandsbericht zu den Baumpflegemaßnahmen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
30.11.2017 
Sitzung des Umweltausschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Nachpflanzaktion am Krückauwanderweg ist noch nicht abgeschlossen. An der Nordseite ist der AZV noch mit der Abstackung des Meiereigrabens beschäftigt. Die Maßnahme soll mit Restarbeiten im nächsten Frühjahr fertig gestellt werden. Die Forderung der Nachpflanzung in diesem Bereich ist in Absprache mit Herrn Raddatz von der UNB des Kreises bis dahin aufgeschoben.

Die auf der Südseite gesetzten Erlen wurden von Unbekannten abgebrochen. Daher wurden dort jetzt 10 Bäume der Arten Feldahorn und Hainbuche im Umfang 12/14 cm mit einer Verankerung gesetzt.

 

Im Seepark werden im November umfangreiche Baumpflegemaßnahmen von einer Fachfirma durchgeführt. Insbesondere wegen der Sturmschäden wird diese Firma im Anschluß daran Arbeiten an mehreren beschädigten Bäumen im Stadtgebiet durchführen.

 

Beim Sturm wurde auf der Schloßinsel eine große dreistämmige Linde umgeweht.

Dabei ist auch erheblicher Schaden an der Veranda des Herrenhauses entstanden.

 

Am Neubau Feldstraße 1 hat eine umgestürzte Birke die Regenrinne abgerissen.

 

Drei Bäume an der Krückau sind auf das Gelände des Kleingartenvereins gefallen. Dabei sind nur leichte Sachschäden entstanden.

 

Ein Baum im Bereich Park / Schlickumstraße hat in einem privaten Garten erheblichen Sachschaden angerichtet.

 

Diverse weitere Bäume im Stadtgebiet sind bei dem Sturm abgebrochen oder gestürzt ohne größere Sachschäden zu verursachen.

 

Die Verwaltung arbeitet die Versicherungsschäden derzeit noch ab. Eine Programm-

gesteuerte Dokumentation über die Baumkontrollen wäre hier sehr hilfreich. Ohne den von Versicherung geforderten zertifizierten Nachweis der Baumkontrolle werden die

Kosten nicht übernommen. 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

 

Zuständigkeiten:

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Entscheidung über in einem B-Plan festgesetzte Bäume in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses gehört.

 

 


Anlage/n:



 

 

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