Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-311
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Sachverhalt:
Das Amt Hörnerkirchen und die Stadt Barmstedt bilden seit dem 01. Januar 2008 eine Verwaltungsgemeinschaft. Nach § 23 Absatz 3 Amtsordnung hat die hauptamtliche Bürgermeisterin die Rechte und Pflichten einer Leitenden Verwaltungsbeamtin. Nach § 23 Absatz 4 Amtsordnung kann sie diese Rechte und Pflichten mit Zustimmung des Amtsausschusses ganz oder teilweise auf eine oder einen Beschäftigte/n übertragen, die/der über die erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde verfügt.
Seit der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft wurde von dieser Vorschrift Gebrauch gemacht. Die Rechte und Pflichten des Leitenden Verwaltungsbeamten sind zurzeit auf Herrn Sven Werner übertragen. Als Stellvertreter wurde Herr Uwe Dieckmann bestellt.
Aufgrund der Neuorganisation der Verwaltung sollte aus dem Bereich der Fachbereichsleiter ein zweiter Stellvertreter benannt werden.
Es sollte deshalb der Bürgermeisterin der Stadt Barmstedt vorgeschlagen werden, die Rechte und Pflichten der/des Leitenden Verwaltungsbeamt/in/en für das Amt Hörnerkirchen bei Verhinderung des Stelleninhabers auf Herrn Uwe Dieckmann und Herrn Wolfgang Maier zu übertragen. .
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss schlägt der Bürgermeisterin der Stadt Barmstedt vor, die Rechte und Pflichten de/r/s Leitenden Verwaltungsbeamt/in/en für das Amt Hörnerkirchen bei Verhinderung des Stelleninhabers auf Herrn Uwe Dieckmann und Herrn Wolfgang Maier zu übertragen.
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Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
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