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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-308  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
23.11.2017 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
06.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2017 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnisplan weist einen Jahresüberschuss von 395.200 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 2.851.600 EUR und der der Aufwendungen auf 2.456.400 EUR festgesetzt.

 

Die zu erwartenden Einnahmen aus der Grundsteuer A liegen bei 25.300 EUR. Für die Grundsteuer B wird mit 180.000 EUR geplant. Der Gewerbesteueransatz wurde geschätzt und mit 190.000 EUR veranschlagt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 768.900 EUR (+25.200 EUR) und an der Umsatzsteuer in Höhe von 40.800 EUR (+10.500 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung von Mai 2017 i.V.m. dem Haushaltserlass 2018 berechnet.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich (Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich) belaufen sich auf insgesamt 555.800 EUR, das sind 137.400 EUR mehr als 2017.

 

Für die Erstattung der Bauleitplanungskosten (B-Pläne 13 und 14)  sind insgesamt Erträge in Höhe von 40.000 EUR geplant.

Zudem sind Erträge aus Verkaufserlösen im Bereich der B-Pläne in Höhe von 711.200 EUR eingeplant.

 

Die Kreisumlage ist mit 666.700 EUR veranschlagt (+31.000 EUR gegenüber 2017). Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt erst Anfang des Jahres 2018 durch das Innenministerium.

 

Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2018 wird die Schulumlage auf insgesamt 342.000 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beläuft sich auf 131.500 EUR.

 

Mit insgesamt 226.000 EUR (-10.000 EUR) erfolgte eine vorläufige Veranschlagung für die Schulkostenbeiträge.

 

Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten stellen eine besondere Belastung dar. Insgesamt belaufen sich die Zuschüsse auf rd. 194.100 EUR, davon entfallen 143.400 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 50.700 EUR auf die KiTa Kirchenstraße. Im Vorjahr belief sich der Ansatz auf 222.400 EUR, somit ergibt sich eine Senkung von 28.300 EUR.

 

Für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurden die Benutzungsgebühren in Höhe von 149.900 EUR (inkl. der Niederschlagswassergebühren in Höhe von 50.000 EUR) veranschlagt. Im Ergebnishaushalt besteht im Bereich Abwasser ein Defizit von 90.400 EUR. Die neue Niederschlagswassergebührenkalkulation liegt zur Haushaltsplanung noch nicht vor. Der Ausgleich des Defizits erfolgt durch die Nachkalkulationen der Gebühren. 

 

Es wird ab dem Haushaltsjahr 2018 auch eine Rückstellung für die Entschlammung des Regenrückhaltebeckens in Höhe von 10.000 EUR gebildet.

 

Durch den Verkauf aus der Teilfläche Flur 2, Flurstück 501 ist eine Wertveränderung der Sachanlagen in Höhe von 267.000 EUR vorzunehmen.

Insgesamt belaufen sich die Abschreibungen für das Haushaltsjahr 2018 auf 149.400 EUR. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen  mit 33.300 EUR gegenüber.

 

Gemäß dem Haushaltsentwurfes des Amtes Hörnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2018 auf 793.500 EUR. Auf die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entfallen anteilig 307.500 EUR. Der Umlagesatz beträgt 18,02 %.

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan werden der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 2.834.900 EUR und der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.708.800 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresüberschuss in Höhe von 126.100 EUR aus.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 569.600 EUR.

Hiervon entfallen 478.100 EUR auf den Erwerb für Grunderwerbszwecke für die B-Pläne 13 und 15, sowie 4.000 EUR für Grunderwerbszwecke im Abwasserbereich. Für den Erwerb von beweglichem Vermögen werden insgesamt 7.500 EUR in den Bereichen Grund- und Gebäudemanagement, Feuerwehr und Abwasser bereitgestellt.

Zudem sind Baumaßnahmen im Abwasserbereich mit 40.000 EUR veranschlagt und für die Machbarkeitsstudio des „Wohnparks im Grünen“ 35.000 EUR. Weitere 5.000 EUR sind für den Fahrradunterstand bei der Rosentwiete 32a eingeplant.

 

Für das Haushaltsjahr 2018 sind insgesamt 121.200 EUR für die Tilgung der laufenden Kredite, sowie eine Sondertilgung durch die Kündigung eines Kredits bereitgestellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß beigefügtem Entwurf vom 27. Oktober 2017 beschlossen.

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 wird zur Kenntnis genommen. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Haushaltsentwurf 2018

 

 


Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2018 vom 27. Oktober 2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2018 (1134 KB)      

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