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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-306  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
05.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2018 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 113.300 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 505.800 EUR und der der Aufwendungen auf 619.100 EUR festgesetzt.

 

Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A belaufen sich auf 13.200 EUR und die Grundsteuer B auf 55.000 EUR. Der Gewerbesteueransatz wurde auf 100.000 EUR (+50.000 EUR) geschätzt. Das derzeitige Anordnungssoll beträgt rd. 162.300 EUR und liegt somit 112.300 EUR über dem Ansatz für 2017.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer in Höhe von 180.700 EUR (+5.000 EUR) und an der Umsatzsteuer in Höhe von 28.600 EUR (+5.400 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2017 berechnet.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich (Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich) belaufen sich auf insgesamt 59.300 EUR, das sind rd. 29.800 EUR weniger als in 2017. Die sinkende Schlüsselzuweisung liegt an den hohen Gewerbesteuereinnahmen und den steigenden Erträgen aus der Einkommens- und Umsatzsteuer. Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt Anfang des Haushaltsjahres 2018 durch das Innenministerium.

 

Die Kreisumlage ist mit 189.700 EUR veranschlagt (+24.200 EUR gegenüber 2017). Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt erst Anfang 2018 durch das Innenministerium.

 

Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2018 wird die Schulumlage voraussichtlich auf insgesamt 342.000 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Osterhorn beläuft sich auf 43.600 EUR (+ 600 EUR)

 

Die Schulkostenbeiträge sind vorläufig mit 51.200 EUR (- 2.000 €) veranschlagt. Hier werden ggfs. über überplanmäßige Ausgaben Anpassungen vorzunehmen sein.

 

Eine besondere Belastung stellen die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten dar. Sie belaufen sich auf rd. 53.100 EUR (+14.300 EUR), davon entfallen rd. 43.800 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und rd. 9.300 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.

 

Für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurden die Benutzungsgebühren in Höhe von 42.800 EUR (inkl. der Niederschlagswassergebühren in Höhe von 21.600 EUR) veranschlagt. Im Ergebnishaushalt besteht im Bereich Abwasser ein Defizit in Höhe von 27.800 EUR. Der Ausgleich des Defizits erfolgt durch die Nachkalkulationen.

Die neuen Niederschlagswassergebührenkalkulationen lagen zur Haushaltsplanung noch nicht vor.

 

Für das Kanalsanierungskonzept wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 9.000 EUR eingeplant.

 

Im Bereich der Gemeindestraßen sind zusätzliche Mittel für die Reparatur der Seiteneinläufe in Höhe von 5.000 EUR bereitgestellt.

 

Die Abschreibungen wurden mit 40.700 EUR eingeplant. Derzeit erfolgt eine Überprüfung des Anlagevermögens im Abwasserbereich durch ein externes Beratungsunternehmen. Das Anlagevermögen wird daher voraussichtlich noch ansteigen und damit werden sich ebenfalls die Abschreibungen erhöhen.

 

Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2018 auf 793.500 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz beträgt 18,02 %. Auf die Gemeinde Osterhorn entfallen anteilig rd. 90.400 EUR (+ 12.900 EUR).

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 500.300 EUR und der der Auszahlungen auf 574.900 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 74.600 EUR aus.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 6.200 EUR (- 14.500 EUR). Hiervon entfallen 500 EUR auf Auszahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen im Bereich der Feuerwehr, 500 EUR für Grunderwerbszwecke und 1.500 EUR für Erwerb von beweglichem Vermögen im Bereich Abwasser. Weitere 2.000 EUR werden im Bereich Abwasser für Baumaßnahmen bereitgehalten.

 

Für die Tilgung der laufenden Kredite werden 1.700 EUR eingeplant.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend ist gem. der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn kein Gremium zuständig.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß dem Entwurf vom 25. Oktober 2017 beschlossen.

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 wird zur Kenntnis genommen. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

sind im Haushaltsentwurf dargestellt

 


Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2018 vom 25. Oktober 2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2018 (960 KB)      

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