Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-298
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Sachverhalt:
Per Antrag vom 07.08.2017 hat die Familienbildungsstätte Elmshorn auch für das Jahr 2018 um die Zahlung eines Zuschusses gebeten.
Seit dem Jahr 2013 erfolgt die institutionelle Förderung durch die Gemeinde Westerhorn. Für das Jahr 2018 wird die Zahlung eines Zuschusses in Höhe von 474,35 € (2017: 421,59 €) beantragt. Dieser Betrag basiert auf Grundlage der statistischen Daten 2016.
Für die Jahre ab 2019 strebt die Familienbildungsstätte an, einen längerfristigen Vertrag mit einer konstanten Fördersumme zu schließen. Für diesen Zweck wird die Familienbildungsstätte Anfang 2018 alle betreffenden Kommunen zu einer Gesprächsrunde einladen.
Die Gemeinde Westerhorn sollte sich nun entscheiden, ob für 2018 ein Zuschuss zur institutionellen Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn in der genannten Höhe gezahlt wird.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4b der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Westerhorn .
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt der Familienbildungsstätte Elmshorn eine institutionelle Förderung in Höhe von 474,35 € zu gewähren
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsentwurf wurden bereits Mittel in beantragter Höhe berücksichtigt.
Anlage/n:
Antrag institutionelle Förderung, Familienbildungsstätte Elmshorn
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag Familienbildungsstätte Elmshorn (913 KB) |
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