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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-283  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
21.11.2017 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
07.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2018 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 108.500 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 878.000 EUR und der der Aufwendungen auf 986.500 EUR festgesetzt.

 

Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A liegen mit 23.000 EUR und aus der Grundsteuer B mit 66.000 EUR auf dem Vorjahresniveau.

 

Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 120.000 EUR veranschlagt. Der bisher zum Soll gestellte Betrag liegt derzeit 55.928,15 EUR über dem geplanten Ansatz für 2017. Zurzeit sind für das Haushaltsjahr 2017 Erträge von insgesamt 165.928,15 EUR zum Soll gestellt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2017 in Verbindung mit dem Haushaltserlass 2018 berechnet. Insgesamt sind rd. 321.100 EUR zu erwarten, was einem Zuwachs gegenüber 2017 von rd. 10.600 EUR entspricht.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich wurden mit insgesamt 139.000 EUR geplant. Die Kreisumlage ist mit 265.800 EUR veranschlagt, gegenüber 2017 bedeutet dies eine Mehrausgabe von 5.900 EUR. Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt Anfang des Haushaltsjahres 2018 durch das Innenministerium.

 

Laut der vorläufigen Berechnung der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2018 wird die Schulumlage auf insgesamt 342.000 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Bokel beläuft sich auf rd. 41.800 EUR.

 

Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Es erfolgt eine vorläufige Veranschlagung in Höhe von insgesamt 78.500 EUR.

 

Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 62.300 EUR, davon entfallen rd. 43.800 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 18.500 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.

Für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ wurden die Benutzungsgebühren in Höhe von 111.000 EUR veranschlagt. Nach der Veranschlagung im Haushaltsplan liegen die Aufwendungen bei 142.500 EUR. Es ist ein Defizit von 31.500 EUR entstanden. Die Kostendeckung der Abwasserbeseitigung beträgt im Haushaltjahr 2018 für den Ergebnishaushalt somit nur 77,89 %. Ein Ausgleich des Defizits erfolgt über die Nachkalkulationen der Gebühren.

 

Gemäß dem vorläufigen Haushaltsentwurfes des Amtes Hörnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2018 auf 793.500 EUR. Der Umlagesatz beträgt 18,02 %. Auf die Gemeinde Bokel entfallen anteilig rd. 122.400 EUR.

 

Die bilanziellen Abschreibungen wurden mit 117.400 EUR geplant. Derzeit erfolgt eine Überprüfung des Anlagevermögens im Abwasserbereich durch ein externes Beratungsunternehmen. Das Anlagevermögen wird daher voraussichtlich noch ansteigen und damit werden sich die ebenfalls Abschreibungen erhöhen.

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan wurde der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit auf 859.400 EUR und der der Auszahlungen auf 904.100 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 44.700 EUR aus.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von insgesamt 46.000 EUR. Hiervon entfallen für den Bereich Abwasser 1.000 EUR für den Erwerb von Grundstücken, 4.000 EUR für den Erwerb von beweglichem Vermögen und für Auszahlungen aus Tiefbaumaßnahmen 5.000 EUR. Zudem ist die Tilgung von Krediten mit 36.000 EUR veranschlagt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Bokel.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2018 gemäß Haushaltsentwurf 2018 vom 25. Oktober 2017 wird beschlossen.       

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 wird zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf

 


Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2018 vom 25. Oktober 2017 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2018 (1047 KB)      

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