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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-187-1  

Betreff: Bike & Ride / Park & Ride im Bereich Dauenhof / Bahnhofstraße 25 - 27
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Karvink, UlrikeBezüglich:
VO/2017-187
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Vorberatung
05.10.2017 
Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn (offen)   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
12.10.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Mittlerweile liegt eine aktualisierte Planung sowohl der Park & Ride Anlage mit Grünflächen als auch der Bike & Ride Anlagen vor.

Es hat eine Begehung des Geländes mit NAH.SH stattgefunden. Der Vorentwurf  und der Entwurf mit Kostenberechnung für die Bike & Ride Anlagen bis zur Leistungsphase 4 werden von NAH.SH zu 100 % gefördert, Die Planung wird über das von NAH.SH beauftragte Büro „Bahnstadt“ ausgeführt. Erste Entwürfe sowie eine Kostenschätzung liegen dieser Vorlage als Anlage bei.

Auf der westlichen Seite sollen insgesamt 72 Stellplätze für Fahrräder entstehen, davon 24 als Sammelschließanlage. Auf der östlichen Seite der Bahn sind 24 Stellplätze geplant. Hierfür muss aus Platzgründen der Rückbau des Wetterschutzhauses erfolgen. Die dafür notwendige Genehmigung wurde von der DB bereits in Aussicht gestellt. Abriss und Nutzung bedürfen allerdings noch der schriftlichen Bestätigung. die Gespräche dauern an.

Die geschätzten Gesamtkosten werden voraussichtlich zu 75 % von NAH.SH gefördert. Hierfür muss nach Fertigstellung der Entwurfsunterlagen der Förderantrag gestellt werden.

Für den Bau der Park & Ride Anlage soll gemäß Absprache mit NAH.SH ein separater Förderantrag gestellt werden. Auch hier ist eine Förderung von 75 % möglich.

Aufgrund der unterschiedlichen Fördermittelgeber wurden die Kosten für Park & Ride und die Grünfläche getrennt ermittelt. Der Entwurf und die Kostenschätzung liegen dieser Vorlage ebenfalls bei. Auf der Parkplatzfläche besteht die Möglichkeit, ein Festzelt in der Größe von 25 x 15 m aufzubauen. Die Grünbereiche auf dem Parkplatz sollen der orientierenden Eingrenzung und Auflockerung der großen Betonflächen des Parkplatzes dienen. Für weitere Parkplätze ist dieser Platz zudem zu klein. Momentan ist kein wassergebundener Weg zu den Sitzgelegenheiten vorgesehen. Soll dies ausgeführt werden, kommen zu der Kostenschätzung ca. 3.725,- € hinzu

Der Bund hat zur Förderung der E-Mobilität einen zweiten Aufruf für die Erstellung von E – Ladestationen für Autos gestartet. Gefördert werden Normalladepunkte mit einer Leistung bis 22 KW je Ladepunkt oder Schnellladesäulen mit einer Leistung von 150 KW.  Eine Förderung  von 40 % ist möglich. Die Anträge müssen online bis zum 30.10.2017 eingereicht werden. Die Kosten betragen pro Ladesäule mit 2 Anschlüssen bei eine Ladekapazität von 22 KW inkl. Markierungs-, Folierungsarbeiten - und Anschlussgebühren ca. 10.000,- €.

Für die neue „Dorfmitte“, sprich die Grünfläche, soll kurzfristig ein Förderantrag bei dem Holsteiner Auenland gestellt werden. Auch hier wurden bereits Gespräche geführt. Die nächste Sitzung des Gremiums findet voraussichtlich am 07.11.2017 statt.

Außerdem wird versucht, über die Metropolregion Hamburg ebenfalls Fördermittel einzuwerben. Hier ist ebenfalls eine Förderung der Bike & Ride als auch der Park & Ride Anlagen möglich. Die Förderquote beträgt 50 % der beim Bauherrn verbleibenden Kosten, mindestens 10 %  der Kosten sind aber auf jeden Fall durch den Bauherrn zu tragen. 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

.

 


Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt unter dem Vorbehalt der genannten Förderung durch  NAH.SH und dem Holsteiner Auenland die Überplanung und den Ausbau der Grundstücke zur Park & Ride / Bike & Ride Anlage mit Schaffung einer angeschlossenen Grünfläche als „Treffpunkt Dorfmitte“.

2. Die Gemeindevertretung beschließt unter dem Vorbehalt der Förderung durch den Bund den Bau von 2 Ladesäulen für Elektroautos.


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtausgaben429.747,55 €

mögliche Förderung 277.371,09 €

verbleibende Kosten152.376,46 €

ggf. über Metropolregion  48.419,58 €



 

 


Anlage/n:

Plan Park & Ride mit Grünflächen

Kostenschätzung

Plan Bike & Ride

Kostenschätzung

Vorläufige Gesamtkostenaufstellung
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-09-29 Vorläufige Kostenzusammenstellung (37 KB)      
Anlage 2 2 2017-09-29 Kostenschätzung P&R-Grünfläche (406 KB)      
Anlage 3 3 2017-09-28Entwurf_Vorabzug (4042 KB)      
Anlage 4 4 20170925_Dauenhof_Planung (1374 KB)      
Anlage 5 5 20170925_Kostenschaetzung_Dauenhof (215 KB)      
Stammbaum:
VO/2017-187   Bike & Ride / Park & Ride im Bereich Dauenhof / Bahnhofstraße 25 - 27   FB 400 Bauen und Umwelt   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2017-187-1   Bike & Ride / Park & Ride im Bereich Dauenhof / Bahnhofstraße 25 - 27   FB 400 Bauen und Umwelt   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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