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Vorlage - VO/2017-231
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Sachverhalt:
Die Familienbildungsstätte Elmshorn beantragt auch für das Jahr 2018 einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 1.000,00 € für die angemieteten Räumlichkeiten in der Jugendbildungsstätte in Barmstedt.
Nähere Einzelheiten können dem Antragsschreiben der Familienbildungsstätte entnommen werden.
Seit dem Jahr 2012 wird die Familienbildungsstätte im Bereich der Mietkosten unterstützt, da die Auffassung vertreten wird, dass die Betreuungsleistungen für Kinder bis zum 3. Lebensjahr auch die hiesige Kindertagesstätten entlasten.
Der Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt hat nun über diesen Antrag zu entscheiden.
Für die Stadt Barmstedt stellt diese Ausgabe eine freiwillige Leistung dar.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Familienbildungsstätte Elmshorn vom 29.06.2017 wird entsprochen. Die Stadt Barmstedt bezuschusst 2018 die Anmietung der Räumlichkeiten der Jugendbildungsstätte in Höhe von 1.000,00 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel sind im Haushaltsentwurf 2018 eingestellt.
Anlage/n:
Antrag der Familienbildungsstätte Elmshorn bezüglich des Mietzuschusses 2018
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Anlagen: | |||||
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1 | Zuschussantrag Familienbildungsstätte Mietkostenzuschuss (805 KB) |
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