Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-226
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Sachverhalt:
Im Laufe des Haushaltsjahres 2017 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.
Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich der Gemeindevertretung über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.
Zum Stichtag 30. Juni 2017 sind folgende Haushaltsüberschreitungen eingetreten:
Ergebnisrechnung (5xxxxx):
Mehraufwendungen insgesamt 27.551,05 EUR
davon
sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von
10.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung 632,04 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 26.916,01 EUR
Finanzrechnung (7xxxxx):
Mehrauszahlungen insgesamt 27.734,58 EUR
davon
sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von
10.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung 818,57 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 26.916,01 EUR
Die Übersicht über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen nach § 4 der Haushaltssatzung ist der Anlage zu entnehmen und zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung zur Genehmigung:
361010.531800/ 361010.731800
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
Zuschüsse an übrige Bereiche – Kostenausgleich Kita
Ansatz 222.400,00 EUR
Zu genehmigende Überschreitung 26.916,01 EUR
Neuer Ansatz 249.316,01 EUR
Die Abrechnung des Kirchenkreises Münsterdorf für das Jahr 2015 wurde für die Kindertagesstätten Küsterkoppel und Kirchenstraße vorgelegt.
Die Kinderzahlen in der Kindertagesstätte Küsterkoppel haben sich für den Amtsbereich um 20 Kinder gegenüber der Planung erhöht. Davon sind 18 Kinder aus der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Die geleisteten Vorauszahlungen beliefen sich auf 164.239,56 EUR. Insgesamt wurden für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen 191.155,57 EUR abgerechnet, so dass eine Nachzahlung in Höhe von 26.916,01 EUR zu leisten ist.
Die Deckung dieser Kosten erfolgt über die Mehrerträge im Bereich der Allgemeinen Schlüsselzuweisungen (611010.411100/ 611010.611100).
Beschlussvorschlag:
- Die im Haushaltsjahr 2017 – Stand 30. Juni 2017 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.
- Die Haushaltsüberschreitung in der Ergebnisrechnung und Finanzrechnung in Höhe von 26.916,01 EUR für die Nachzahlungen an die Kindertagesstätten wird genehmigt.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Liste Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2017 (119 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76