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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-226  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2017 (Stichtag 30.06.2017)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
28.09.2017 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
11.10.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2017 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.

 

Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich der Gemeindevertretung über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.

 

Zum Stichtag 30. Juni 2017 sind folgende Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5xxxxx):

 

Mehraufwendungen insgesamt       27.551,05 EUR

 

davon

sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

10.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung            632,04 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig       26.916,01 EUR

 

Finanzrechnung (7xxxxx):

 

Mehrauszahlungen insgesamt       27.734,58 EUR

 

davon

sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

10.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung            818,57 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig       26.916,01 EUR

 

Die Übersicht über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen nach § 4 der Haushaltssatzung ist der Anlage zu entnehmen und zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

Begründung zur Genehmigung:

 

361010.531800/ 361010.731800

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege

Zuschüsse an übrige Bereiche – Kostenausgleich Kita

 

Ansatz                 222.400,00 EUR

Zu genehmigende Überschreitung       26.916,01 EUR

Neuer Ansatz     249.316,01 EUR

 

Die Abrechnung des Kirchenkreises Münsterdorf für das Jahr 2015 wurde für die  Kindertagesstätten Küsterkoppel und Kirchenstraße vorgelegt.

Die Kinderzahlen in der Kindertagesstätte Küsterkoppel haben sich für den Amtsbereich um 20 Kinder gegenüber der Planung erhöht. Davon sind 18 Kinder aus der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Die geleisteten Vorauszahlungen beliefen sich auf 164.239,56 EUR. Insgesamt wurden für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen 191.155,57 EUR abgerechnet, so dass eine Nachzahlung in Höhe von 26.916,01 EUR zu leisten ist.

 

Die Deckung dieser Kosten erfolgt über die Mehrerträge im Bereich der Allgemeinen Schlüsselzuweisungen (611010.411100/ 611010.611100).

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Haushaltsjahr 2017 – Stand 30. Juni 2017 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Haushaltsüberschreitung in der Ergebnisrechnung und Finanzrechnung in Höhe von 26.916,01 EUR für die Nachzahlungen an die Kindertagesstätten wird genehmigt.

 


 


Anlage/n:

 

-          Liste Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2017 nach § 4 der Haushaltssatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2017 (119 KB)      

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