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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-198  

Betreff: Haushaltsentwicklung, Steuerentwicklung (Stichtag 31.08.2017)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
26.09.2017 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

  1.              Haushaltssatzung 2017

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2017 wurde am 20.02.2017 von der Stadtvertretung beschlossen. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde am 16.03.2017 erteilt. Die Haushaltssatzung wurde anschließend rechtskräftig erlassen und bekanntgemacht. Eine 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wurde am 18.07.2017 von der Stadtvertretung beschlossen und von der Kommunalaufsicht am 26.07.2017 genehmigt. Mit dem 1. Nachtrag wurden Verpflichtungsermächtigungen für Beschaffungen beim Bauhof und der Feuerwehr zu Gunsten des Jahres 2018 geschaffen, außerdem wurden Ansätze im Personalbereich sowie der Gewerbesteuer angepasst.

 

  1.               Haushaltsausführung, Entwicklung der eigenen Steuereinnahmen und der Steueranteile, Kassenlage, Verschuldung

 

Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts, der Steuereinnahmen, der Verschuldung und der Kassenlage ist in den beigefügten Übersichten dargestellt.

 

Allgemeines:

 

Die genannten Ansätze geben die Fassung des 1. Nachtragshaushaltes wieder (hier wurden insgesamt nur bei 4 Haushaltstellen Änderungen durchgeführt, weshalb auf eine parallele Darstellung verzichtet wird). Die verwendeten Zahlen haben den Stand vom 31.08.2017.

 

Auf Prognosen für den Endstand wird verzichtet. Aufgrund der Uneinheitlichkeit des Haushaltsvollzuges würde eine bloße Hochrechnung des Buchungsstandes ein verzerrtes Bild abgeben. Insbesondere der große Bereich des Sachaufwand befindet sich in weiten Teilen gerade in der Sommerzeit im Vollzug, die daraus resultierenden Rechnungstellungen fallen dann im Herbst an, so dass der jetzige Stand nur bei detaillierter und zeitintensiver zusätzlicher Ermittlungsarbeit Vorausschätzungen zulässt.

 

Insgesamt ergibt sich kein Buchungsstand, der unüblich für den Zeitpunkt der Berichterstattung wäre.

 

Die angegebenen Ist-Werte enthalten auch Zahlungen auf Kassenreste, deren Sollstellung in einem früheren Haushaltsjahr erfolgte. Demnach können diese Zahlen höher sein als die Sollstellungswerte.

 

Anlage 1 – Einnahmen Verwaltungshaushalt

Eigene Steuereinnahmen

=

Grundsteuern A und B, Gewerbesteuer,

Hundesteuer, Vergnügungssteuer

Steueranteile

=

Einkommensteuer, Umsatzsteuer

Finanzausgleich

=

Allgemeine und Sonderschlüsselzuweisungen, Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben, Sonderausgleich nach § 31 a FAG  

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

=

Gebühren, Mieten, Pachten, Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts, Zuweisungen für laufende Zwecke

Sonstige Finanzeinnahmen

=

Zinsen, Gewinnablieferungen, Konzessionsabgaben, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen

 

Anlage 2 – Eigene Steuereinnahmen / Steueranteile

 

Der vergleichsweise hohe Stand der Steuereinnahmen ist dem geschuldet, das zeitnah zum Erhebungsdatum am 15.08. ein sog. „großer Steuertermin“ für einen hohen Mittelzufluss gesorgt hat. Insbesondere der Sollstand bei den Gewerbesteuereinnahmen ist vorsichtig zu betrachten, dieser kann noch starken Schwankungen unterworfen sein.

 

Anlage 3 – Ausgaben Verwaltungshaushalt

Personalausgaben

=

Dienstbezüge, Sozialversicherung, Versorgungskasse, Beihilfen, Personalnebenausgaben, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit

Sächliche Ausgaben

= 

Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen, Gebäudebewirtschaftung, Mieten, Pachten, Fahrzeughaltung, Verwaltungs- und Betriebsausgaben, Geschäftsausgaben, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen, innere Verrechnungen 

Zuweisungen und Zuschüsse

=

Kindertagesstätten, Sportförderung u. a.

Sonstige Finanzausgaben

=

Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage, Zinsen, Zuführung zum Vermögenshaushalt

Sollfehlbetrag Vorjahr

=

Kumulierte Vorjahresbeträge

 

Anlage 4 – Entwicklung Fehlbetrag Verwaltungshaushalt

 

Anlage 5 – Einnahmen Vermögenshaushalt

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

=

Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungen, Zuführungen zur Einstellung in Sonderrücklagen

Entnahmen aus Rücklagen

=

Allgemeine Rücklage, Sonderrücklagen

Rückflüsse von Darlehen

=

Wohnungsbaudarlehen

Verkauf von Grundstücken

=

stadteigene Grundstücke

Verkauf bewegliches Vermögen

=

zu ersetzende Vermögensgegenstände

Beiträge u. ä.

=

Erschließungs- u. Ausbaubeiträge

Zuweisungen und Zuschüsse

=

für Maßnahmen des Vermögenshaushalts

Kreditaufnahmen

=

Kreditmarkt

 


Anlage 6 – Ausgaben Vermögenshaushalt

Zuführungen an Rücklagen

=

Allgemeine Rücklage, Sonderrücklagen

Vermögenserwerb

=

Grundstücke, bewegliche Sachen

Baumaßnahmen

=

Eigene Baumaßnahmen

Tilgung Kredite

=

Tilgung von Krediten, die zur Eigenanteilfinanzierung aufgenommen wurden

Förderung von Investitionen

=

Investitionen Dritter  

 

 

Anlage 7 – Entwicklung der Verschuldung

 

Eine Kreditaufnahme für 2017 ist (mit Ausnahme eines Antrages für die Heizanlage im Humburg-Haus über ca. 17.500 €) noch nicht erfolgt. Diese soll im Oktober 2017 zusammen mit einer Umschuldung über ca. 560.000 € (auslaufende Zinsbindung eines Darlehen) erfolgen.

 

Anlage 8 – Kassenmäßiger Abschluss

 

Anlage 9 – Stand der Kassenkredite

 

Darunter 500.000 € von den Stadtwerken.

 

 

 

Der Hauptausschuss nimmt von dem Haushaltsbericht mit Stichtag vom 31.08.2017 Kenntnis.

 

 


Anlage/n:

Diagramme über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts, der Steuereinnahmen, des Fehlbetrags im Verwaltungshaushalt, der Kassenlage und der Verschuldung mit Stand vom 31.08.2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsbericht 31.08., Tabellen u. Diagramme (77 KB)      

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