Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-198
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Sachverhalt:
- Haushaltssatzung 2017
Die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2017 wurde am 20.02.2017 von der Stadtvertretung beschlossen. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde am 16.03.2017 erteilt. Die Haushaltssatzung wurde anschließend rechtskräftig erlassen und bekanntgemacht. Eine 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wurde am 18.07.2017 von der Stadtvertretung beschlossen und von der Kommunalaufsicht am 26.07.2017 genehmigt. Mit dem 1. Nachtrag wurden Verpflichtungsermächtigungen für Beschaffungen beim Bauhof und der Feuerwehr zu Gunsten des Jahres 2018 geschaffen, außerdem wurden Ansätze im Personalbereich sowie der Gewerbesteuer angepasst.
- Haushaltsausführung, Entwicklung der eigenen Steuereinnahmen und der Steueranteile, Kassenlage, Verschuldung
Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts, der Steuereinnahmen, der Verschuldung und der Kassenlage ist in den beigefügten Übersichten dargestellt.
Allgemeines:
Die genannten Ansätze geben die Fassung des 1. Nachtragshaushaltes wieder (hier wurden insgesamt nur bei 4 Haushaltstellen Änderungen durchgeführt, weshalb auf eine parallele Darstellung verzichtet wird). Die verwendeten Zahlen haben den Stand vom 31.08.2017.
Auf Prognosen für den Endstand wird verzichtet. Aufgrund der Uneinheitlichkeit des Haushaltsvollzuges würde eine bloße Hochrechnung des Buchungsstandes ein verzerrtes Bild abgeben. Insbesondere der große Bereich des Sachaufwand befindet sich in weiten Teilen gerade in der Sommerzeit im Vollzug, die daraus resultierenden Rechnungstellungen fallen dann im Herbst an, so dass der jetzige Stand nur bei detaillierter und zeitintensiver zusätzlicher Ermittlungsarbeit Vorausschätzungen zulässt.
Insgesamt ergibt sich kein Buchungsstand, der unüblich für den Zeitpunkt der Berichterstattung wäre.
Die angegebenen Ist-Werte enthalten auch Zahlungen auf Kassenreste, deren Sollstellung in einem früheren Haushaltsjahr erfolgte. Demnach können diese Zahlen höher sein als die Sollstellungswerte.
Anlage 1 – Einnahmen Verwaltungshaushalt
Eigene Steuereinnahmen | = | Grundsteuern A und B, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer |
Steueranteile | = | Einkommensteuer, Umsatzsteuer |
Finanzausgleich | = | Allgemeine und Sonderschlüsselzuweisungen, Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben, Sonderausgleich nach § 31 a FAG |
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb | = | Gebühren, Mieten, Pachten, Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts, Zuweisungen für laufende Zwecke |
Sonstige Finanzeinnahmen | = | Zinsen, Gewinnablieferungen, Konzessionsabgaben, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen |
Anlage 2 – Eigene Steuereinnahmen / Steueranteile
Der vergleichsweise hohe Stand der Steuereinnahmen ist dem geschuldet, das zeitnah zum Erhebungsdatum am 15.08. ein sog. „großer Steuertermin“ für einen hohen Mittelzufluss gesorgt hat. Insbesondere der Sollstand bei den Gewerbesteuereinnahmen ist vorsichtig zu betrachten, dieser kann noch starken Schwankungen unterworfen sein.
Anlage 3 – Ausgaben Verwaltungshaushalt
Personalausgaben | = | Dienstbezüge, Sozialversicherung, Versorgungskasse, Beihilfen, Personalnebenausgaben, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit |
Sächliche Ausgaben | = | Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen, Gebäudebewirtschaftung, Mieten, Pachten, Fahrzeughaltung, Verwaltungs- und Betriebsausgaben, Geschäftsausgaben, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen, innere Verrechnungen |
Zuweisungen und Zuschüsse | = | Kindertagesstätten, Sportförderung u. a. |
Sonstige Finanzausgaben | = | Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage, Zinsen, Zuführung zum Vermögenshaushalt |
Sollfehlbetrag Vorjahr | = | Kumulierte Vorjahresbeträge |
Anlage 4 – Entwicklung Fehlbetrag Verwaltungshaushalt
Anlage 5 – Einnahmen Vermögenshaushalt
Zuführung vom Verwaltungshaushalt | = | Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungen, Zuführungen zur Einstellung in Sonderrücklagen |
Entnahmen aus Rücklagen | = | Allgemeine Rücklage, Sonderrücklagen |
Rückflüsse von Darlehen | = | Wohnungsbaudarlehen |
Verkauf von Grundstücken | = | stadteigene Grundstücke |
Verkauf bewegliches Vermögen | = | zu ersetzende Vermögensgegenstände |
Beiträge u. ä. | = | Erschließungs- u. Ausbaubeiträge |
Zuweisungen und Zuschüsse | = | für Maßnahmen des Vermögenshaushalts |
Kreditaufnahmen | = | Kreditmarkt |
Anlage 6 – Ausgaben Vermögenshaushalt
Zuführungen an Rücklagen | = | Allgemeine Rücklage, Sonderrücklagen |
Vermögenserwerb | = | Grundstücke, bewegliche Sachen |
Baumaßnahmen | = | Eigene Baumaßnahmen |
Tilgung Kredite | = | Tilgung von Krediten, die zur Eigenanteilfinanzierung aufgenommen wurden |
Förderung von Investitionen | = | Investitionen Dritter |
Anlage 7 – Entwicklung der Verschuldung
Eine Kreditaufnahme für 2017 ist (mit Ausnahme eines Antrages für die Heizanlage im Humburg-Haus über ca. 17.500 €) noch nicht erfolgt. Diese soll im Oktober 2017 zusammen mit einer Umschuldung über ca. 560.000 € (auslaufende Zinsbindung eines Darlehen) erfolgen.
Anlage 8 – Kassenmäßiger Abschluss
Anlage 9 – Stand der Kassenkredite
Darunter 500.000 € von den Stadtwerken.
Der Hauptausschuss nimmt von dem Haushaltsbericht mit Stichtag vom 31.08.2017 Kenntnis.
Anlage/n:
Diagramme über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts, der Steuereinnahmen, des Fehlbetrags im Verwaltungshaushalt, der Kassenlage und der Verschuldung mit Stand vom 31.08.2017
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsbericht 31.08., Tabellen u. Diagramme (77 KB) |
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