Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-196
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Sachverhalt:
Mit diesem 1. Nachtrag zum Stellenplan sollen im Wesentlichen die Auswirkungen der zum 1.1.17 zwischen den Tarifpartnern vereinbarten Entgeltordnung erfasst werden. Etwaige durch diese Neuregelung entstehende Ansprüche auf Höhergruppierung sind rückwirkend zum 1.1.17 zu erfüllen. In Einzelfällen erfolgt noch die Überprüfung einer tatsächlichen Eingruppierung in die neue Entgeltgruppe, da auch persönliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Ferner sind die Überprüfungen antragsabhängig. Eine Ausweisung der Stelle im Stellenplan stellt keine Anspruchsgrundlage auf eine entsprechende Eingruppierung dar – hier ist ausschließlich das Tarifrecht ausschlaggebend.
Daneben sind erste Ergebnisse einer Überprüfung der Aufgabenverteilung und Stellenbewertung in der Verwaltung eingefügt. Diese wurden mit Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen aus der Stadtverwaltung Elmshorn erstellt bzw. geprüft.
Die analytische Bewertung der Stelle des BLB ergibt A 14; dies entspricht auch Vorgaben der KGSt für Städte mit der Einwohnerzahl Barmstedts.
Die Stelle 17 ist mit A11 zu bewerten. Hier werden sämtliche Aufgaben einer Kämmerin / eines Kämmerers für die Gemeinden und das Amt erledigt.
Die Anzahl der Stellen ändert sich im Bereich der Verwaltung nicht.
Im Bereich der Einrichtungen wurde die Stelle des Gerätewartes neu bewertet (jetzt EG 8).
Ferner wird eine zusätzliche Stelle für die Schulsozialarbeit (20 Std. = 0,51 Stelle) beantragt. Dazu wird auf die als Anlage 2 beigefügten Anträge der Leitung der Schulsozialarbeit verwiesen. Die Anträge sind wie folgt zu ergänzen:
Die um 5 Stunden wöchentlich erhöhte Stelle (Stelle 89) ist bereits im Stellenplan enthalten, wurde jedoch gemäß Beschlusslage seit 1.2.17 nur mit 20 Stunden besetzt.
Es stehen für die sog. flankierenden Maßnahmen zur Schulsozialarbeit noch Fördermittel des Kreises zur Verfügung (s. Anlagen 2 und 3)
Im Falle einer Genehmigung des Stellenplan-Entwurfes wird vorgeschlagen die Ausschreibung der neuen Stelle bereits im Vorgriff auf die endgültige Beschlussfassung sofort in die Wege zu leiten. Aufgrund der Terminknappheit (Sommerferien vom 26.7. – 3.9.) wird eine Besetzung zum Beginn des neuen Schuljahres andernfalls nicht möglich sein.
Beschlussvorschlag:
- Der 1. Nachtrag zum Stellenplan 2017 wird beschlossen.
- Die neu eingebrachte Stelle im Bereich der Schulsozialarbeit kann unter Vorgriff auf die Beschlussfassung in der Stadtvertretung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgeschrieben werden.
Finanzielle Auswirkungen:
a) Höhere Bewertung der Stelle 2 ab 1.8.17: für 2017 rd. 1.500 Euro; ab 2018 jährl. rd. 3.500 Euro
b) Höhere Bewertung der Stelle 17: finanzielle Auswirkung wegen Erfüllung persönlicher Voraussetzungen erst ab 8/18 rd. 300 Euro monatlich
c) Die Mehrkosten durch evtl. Höhergruppierungen aufgrund der Entgeltordnung können im Deckungskreis 1 (Personalkosten) aufgefangen werden. Die Kosten für Stelle 61 sind eingeplant.
d) Im Bereich der Schulsozialarbeit waren Kosten für eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit um 5 Stunden für eine Kraft bereits für das gesamte Jahr eingeplant, der Stellenanteil jedoch ab 2/17 tatsächlich nicht besetzt. Diese Beschäftigung wird mit jeweils 2.800 Euro in 2017 und 2018 bezuschusst.
Unter Berücksichtigung der Einsparung verbleiben für die Besetzung einer neuen Stelle ab 9/17 Kosten von rd. 4.800 Euro. Diese sollten bei einem Gesamt-Personal-Etat von rd. 5,8 Mio Euro innerhalb der Deckungsfähigkeit aufzufangen sein.
Ab 2018 entstehen folgende Kosten:
a) Stundenerhöhung um 5 Stunden rd. 8.200 Euro jährlich
b) neue Stelle 20 Std. wöchentlich rd. 32.500 Euro jährlich.
Anlage/n:
1 – Änderungsliste 1. Nachtrag zum Stellenplan 2017
2 – Anträge Leitung Schulsozialarbeit
3 – Stellungnahme Förderung des Kreises Schulsozialarbeit
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Stellenplan 2017 -1. Nachtrag Änderungsliste (39 KB) | |||
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2 | 2 Anträge Schulsozialarbeit 2017 (974 KB) | |||
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3 | Zuschuss Kreis Schulsozialarbeit (722 KB) |
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