Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-186
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Sachverhalt:
Der Kreistag hat am 10.05.2017 die Satzung über die Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen angepasst. Die Satzung regelt unter anderem die Ermäßigung von Elternbeiträgen der Kindertagesbetreuung.
Der Einsatz des Einkommensüberhanges bei der Berechnung der Ermäßigung der Kindergartenbeiträge (Sozialstaffel) wurde von derzeit 80 % auf 60 % angepasst. Die Eltern mit geringem und mittlerem Einkommen werden durch die Senkung des Einkommensüberhanges entlastet.
Der Kreis Pinneberg hat darum gebeten, dass sich alle Kommunen einem einheitlichen Einkommenseinsatz im Rahmen der Sozialstaffelberechnung anschließen.
Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen hat derzeit einen Einkommenseinsatz von 55% des Einkommensüberhanges festgesetzt. Bei der Anpassung des Einkommenseinsatzes auf 60% können bei der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen Kosten i.H.v. 1.200 EUR eingespart werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, dass im Rahmen der Sozialstaffelberechnung von dem Einkommensüberhang zukünftig 60 % statt 55 % für den Kindergartenbeitrag aufzuwenden ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Anpassung des Einkommensüberhanges können bei der Gemeinde ca. 1.200 EUR eingespart werden.
Anlage/n:
Schreiben des Kreises über Angleichung der Kindergartenbeiträge
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Anlagen: | |||||
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1 | Schreiben des Kreises über Angleichung der Beiträge 2017-2018 (2598 KB) |
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