Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-186  

Betreff: Anpassung des Einkommensüberhang bei der Berechnung der Ermäßigung der Kindergartenbeiträge
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Tertling, Marie
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
28.06.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Kreistag hat am 10.05.2017 die Satzung über die Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen angepasst. Die Satzung regelt unter anderem die Ermäßigung von Elternbeiträgen der Kindertagesbetreuung.

Der Einsatz des Einkommensüberhanges bei der Berechnung der Ermäßigung der Kindergartenbeiträge (Sozialstaffel) wurde von derzeit 80 % auf 60 % angepasst. Die Eltern mit geringem und mittlerem Einkommen werden durch die Senkung des Einkommensüberhanges  entlastet.

 

Der Kreis Pinneberg hat darum gebeten, dass sich alle Kommunen einem einheitlichen Einkommenseinsatz im Rahmen der Sozialstaffelberechnung  anschließen.

 

Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen hat derzeit einen Einkommenseinsatz von 55% des Einkommensüberhanges festgesetzt. Bei der Anpassung des Einkommenseinsatzes auf 60% können bei der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen Kosten i.H.v. 1.200 EUR eingespart werden. 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, dass im Rahmen der Sozialstaffelberechnung von dem Einkommensüberhang zukünftig 60 % statt 55 % für den Kindergartenbeitrag aufzuwenden ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Anpassung des Einkommensüberhanges können bei der Gemeinde ca. 1.200 EUR eingespart werden.


Anlage/n:

Schreiben des Kreises über Angleichung der Kindergartenbeiträge

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben des Kreises über Angleichung der Beiträge 2017-2018 (2598 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner