Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-178
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Umstrukturierung der Stadtwerke Barmstedt wurde die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb neu gefasst, da sich zwischen der ursprünglichen Fassung und den jetzigen Aufgaben und Zuständigkeiten Veränderungsbedarf ergeben hat.
Hierzu wird auch auf die Änderung der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 31.03.2017 hingewiesen.
Danach ist es nun möglich, folgende Entscheidungen durch Beschluss der Stadtvertretung auf den Werkausschuss zu übertragen:
- Die Festsetzung der allgemeinen Lieferbedingungen, insbesondere der allgemeinen privatrechtlichen Entgelte
- Die Feststellung und die Änderung des Wirtschaftsplanes
- Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses
Diese Möglichkeiten sind in dem beigefügtem Entwurf noch nicht enthalten.
Beschlussvorschlag:
Die Betriebssatzung für die Stadtwerke Barmstedt wird in der der Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: Entwurf der Betriebssatzung für die Stadtwerke Barmstedt
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Anlagen: | |||||
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1 | Entwurf der neuen Betriebssatzung Stadtwerke Barmstedt (168 KB) |
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