Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-177
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Sachverhalt:
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 04. Oktober 2016 wurde u.a. eine überplanmäßige Ausgabe für den Neubau des Wohnkomplexes Rosentwiete 32 a in Höhe von 120.000 € bewilligt. Die Deckung dieser Mehrausgabe sollte teilweise über eine weitere Investitionskreditaufnahme in Höhe von 100.000 € erfolgen.
Die Investitionskreditaufnahme sollte erst erfolgen, wenn die Mittel benötigt werden. Der Neubau ist bereits fertiggestellt. Es fehlen lediglich einige Schlussrechnungen. Die bewilligten Mittel wurden in voller Höhe benötigt.
Die liquiden Mittel wurden so komplett verbraucht (s. Anlage). Der Bestand der liquiden Mittel zum 29.05.2017 beträgt -132.407,17 €. Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen nimmt derzeit einen Kassenkredit bei der Amtskasse in Anspruch. Dieser ist zinslos, solange die übrigen amtsangehörigen Gemeinden und das Amt ausreichend Liquidität vorhalten.
Von der Aufnahme eines Investitionskredits wird seitens der Verwaltung derzeit abgeraten. Die Verschuldung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ist bereits sehr hoch. Zum 31.12.2017 beträgt die Kreditverschuldung rund 822.300 €. Daneben betragen die Tilgungshöhen für dieses Jahr bereits rund 57.300 €.
Die bestehende Finanzierungslücke kann durch geplante Maßnahmen der nächsten Zeit abgefangen werden.
Für den Ankauf des Geländes an der Steinstraße („Klüvergrundstück“) ist keine Kreditaufnahme erfolgt, da die Refinanzierung umgehend durch den Weiterverkauf des Geländes erfolgen sollte. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. Mit dem Grundstücksweiterverkauf und dem zusätzlichen Verkauf der Gaststätte „zur Tankstelle“ können die liquiden Mittel wieder aufgefüllt werden (s. Anlage).
Die Nutzung des Kassenkredites der Amtskasse ist für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen derzeit die günstigste Lösung, da keine längerfristigen Zins- und Tilgungsbindungen daraus hervorgehen. Es wird Seitens der Verwaltung empfohlen von weiteren investiven Maßnahmen zunächst abzusehen oder die Einnahmesituation entsprechend zu verbessern, damit die Amtskasse nicht dauerhaft belastet wird. Die Verwaltung wird über den Verlauf des Liquiditätsstandes die entsprechenden Hinweise geben.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss vom 04.10.2016 wird hinsichtlich der Kreditaufnahme in Höhe von 100.000 € aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine weitere Kreditaufnahme, Kassenkredit bei der Amtskasse zur Überbrückung der Liquidität;
Anlage/n:
- Kreditaufnahme 2017/ Aufstellung der Liquidität
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kreditaufnahme 2017 - Aufstellung der Liquidität (152 KB) |
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