Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-175
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Sachverhalt:
Aufgrund der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wurde im November 2014 eine Darstellung der Finanzbeziehungen durch den damaligen Fachamtsleiter Herrn Scharrel ausgearbeitet, um die Details der Kostenerstattungen zu vermerken.
Bei der Ermittlung der 22 %- Pauschale für die Personalkostenerstattung dienten die damaligen Haushalte des Amtes Hörnerkirchen und der Stadt Barmstedt als Grundlage. Ausgenommen wurden die Verwaltungs- und Kassengeschäfte. Diese werden seit dem 01.01.2008 insgesamt durch die Stadt Barmstedt erledigt. Daher stehen der Stadt Barmstedt sämtliche diesbezügliche Gebühreneinnahmen zu (Verwaltungs-, Mahn- und Vollstreckungsgebühren). Alternativ wäre die Personalkostenpauschale höher ausgefallen. Dies geht aus § 7 Nr. 1 Abschnitt a Satz 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrag der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vom 15.11.2006 hervor.
Diese Gebühreneinnahmen wurden bisher noch nicht an die Stadt Barmstedt überwiesen. Die fehlenden Überweisungen der Beträge aus den Vorjahren konnten auch nach Rücksprache mit dem ehemaligen Fachamtsleiter Herrn Scharrel nicht mehr nachvollzogen werden.
Somit werden für den Zeitraum von 2008 bis 2016 folgende Beträge fällig.
2008 = 1.479,38 EUR
2009 = 2.502,99 EUR
2010 = 2.565,00 EUR
2011 =3.116,33 EUR
2012 = 3.473,02 EUR
2013 =1.586,45 EUR
2014 =1.671,00 EUR
2015 =1.888,82 EUR
2016 = 1.795,00 EUR
Insgesamt = 20.077,99 EUR
Dieser Gesamtbetrag in Höhe von 20.077,99 EUR war zur Haushaltsplanung noch nicht bekannt, daher ist eine außerplanmäßige Ausgabe beim Produktkonto 111110.545201/ 111110.745201 gemäß § 95 d Gemeindeordnung (GO) entstanden und zu genehmigen.
Ergebnisplan:
Mehraufwendungen insgesamt 20.077,99 EUR
davon sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag
von 10.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung 0,00 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 20.077,99 EUR
Finanzplan:
Mehrauszahlungen insgesamt 20.077,99 EUR
davon sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag
von 10.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung 0,00 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 20.077,99 EUR
Die Deckung der Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen erfolgt durch Minderaufwendungen und Minderauszahlungen im Asylbereich (Produktkonto 313101. 533921/ 313101.733921), sowie Mehrerträge und Mehreinzahlungen im Bereich Verwaltungssteuerung (111032.448201/ 111032.648201).
Beschlussvorschlag:
Die im Haushaltsjahr 2017 außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen im Ergebnisplan in Höhe von 20.077,99 EUR und im Finanzplan in Höhe von 20.077,99 EUR werden gemäß § 95 d GO genehmigt.
Anlage/n:
- Auszug § 7 Nr. 1 Abschnitt a des öffentlich-rechtlichen Vertrags der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Auszug Verwaltungsgemeinschaftsvertrag v. 15.11.2006 (467 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76