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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-175  

Betreff: Abrechnung von Verwaltungs-, Mahn- und Vollstreckungsgebühren der Jahre 2008 bis 2016 -
Haushaltsüberschreitung nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
08.06.2017 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wurde im November 2014 eine Darstellung der Finanzbeziehungen durch den damaligen Fachamtsleiter Herrn Scharrel ausgearbeitet, um die Details der Kostenerstattungen zu vermerken.

 

Bei der Ermittlung der 22 %- Pauschale für die Personalkostenerstattung dienten die damaligen Haushalte des Amtes Hörnerkirchen und der Stadt Barmstedt als Grundlage. Ausgenommen wurden die Verwaltungs- und Kassengeschäfte. Diese werden seit dem 01.01.2008 insgesamt durch die Stadt Barmstedt erledigt. Daher stehen der Stadt Barmstedt sämtliche diesbezügliche Gebühreneinnahmen zu (Verwaltungs-,  Mahn- und Vollstreckungsgebühren). Alternativ wäre die Personalkostenpauschale höher ausgefallen. Dies geht aus § 7 Nr. 1 Abschnitt a Satz 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrag der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vom 15.11.2006 hervor.

 

Diese Gebühreneinnahmen wurden bisher noch nicht an die Stadt Barmstedt überwiesen. Die fehlenden Überweisungen der Beträge aus den Vorjahren konnten auch nach Rücksprache mit dem ehemaligen Fachamtsleiter Herrn Scharrel nicht mehr nachvollzogen werden.

 

Somit werden für den Zeitraum von 2008 bis 2016 folgende Beträge fällig.

 

2008 = 1.479,38 EUR

2009 = 2.502,99 EUR

2010 = 2.565,00 EUR

2011 =3.116,33 EUR

2012 = 3.473,02 EUR

2013 =1.586,45 EUR

2014 =1.671,00 EUR

2015 =1.888,82 EUR

2016 = 1.795,00 EUR

 

Insgesamt = 20.077,99 EUR

 

Dieser Gesamtbetrag in Höhe von 20.077,99 EUR war zur Haushaltsplanung noch nicht bekannt, daher ist eine außerplanmäßige Ausgabe beim Produktkonto 111110.545201/ 111110.745201 gemäß § 95 d Gemeindeordnung (GO) entstanden und zu genehmigen.

 

Ergebnisplan:

 

Mehraufwendungen insgesamt        20.077,99 EUR

 

davon sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

von 10.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung                 0,00 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig       20.077,99 EUR

 

Finanzplan:

 

Mehrauszahlungen insgesamt       20.077,99 EUR

 

davon sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

von 10.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung                     0,00 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig        20.077,99 EUR

 

 

Die Deckung der Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen erfolgt durch Minderaufwendungen und Minderauszahlungen im Asylbereich (Produktkonto 313101. 533921/ 313101.733921), sowie Mehrerträge und Mehreinzahlungen im Bereich Verwaltungssteuerung (111032.448201/ 111032.648201).

 

 


Beschlussvorschlag:

Die im Haushaltsjahr 2017 außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen im Ergebnisplan in Höhe von 20.077,99 EUR und im Finanzplan in Höhe von 20.077,99 EUR werden gemäß § 95 d GO genehmigt.

 


 


Anlage/n:

-          Auszug § 7 Nr. 1 Abschnitt a des öffentlich-rechtlichen Vertrags der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug Verwaltungsgemeinschaftsvertrag v. 15.11.2006 (467 KB)      

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