Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2008-223
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Sachverhalt:
Anliegend werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2009 sowie des Investitionsprogramms und des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2008 bis 2012 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beläuft sich in der Einnahme auf 14.247.700 EUR und in der Ausgabe auf 16.406.300 EUR. Der Fehlbedarf beträgt somit 2.158.600 EUR. In diesem Betrag ist der Fehlbedarf gemäß 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 in Höhe von 1.792.800 EUR enthalten. Das Haushaltsjahr 2009 weist damit für sich allein gesehen einen Fehlbedarf von 365.800 EUR aus.
Das Aufkommen aus den Grundsteuern A und B ist mit 40.000 EUR bzw. 1.040.000 EUR gegenüber dem Vorjahr unverändert veranschlagt.
Das Gewerbesteueraufkommen ist mit 1.200.000 EUR veranschlagt; das sind 150.000 EUR weniger als 2008. Zu berücksichtigen sind die Steuerrechtsänderungen und die bisher noch nicht absehbaren Auswirkungen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Ansatz im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes der Entwicklung anzupassen ist.
Die Hundesteuer ist mit 35.000 EUR gegenüber dem Vorjahr unverändert veranschlagt.
Keine Veränderungen werden bei der Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten erwartet. Das Aufkommen beträgt wie im Vorjahr 55.000 EUR. Die Klagen gegen die Spielgerätesteuersatzung der Stadt Barmstedt wurden von den Klägern im Laufe des Jahres 2008 zurückgenommen.
Für die Verteilung des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer wurden die für die Jahre 2009 bis 2011 geltenden neuen Schlüsselzahlen mitgeteilt. Abgestellt wird dabei auf die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2004. Berücksichtigt werden Jahreseinkommen von bis zu 30.000 EUR bei Alleinstehenden und bis zu 60.000 EUR bei zusammen Veranlagten. Die Schlüsselzahl für die Stadt Barmstedt verringert sich von 0,00345830 auf 0,00332320. Daraus ist zu folgern, dass die zu berücksichtigenden steuerpflichtigen Einkommen der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Barmstedt im Vergleich mit anderen Kommunen in Schleswig-Holstein gesunken sind. Für 2009 ist von einem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 3.044.000 EUR auszugehen. Diese Veranschlagung berücksichtigt den Einnahmeverlust aufgrund der gesunkenen Schlüsselzahl in Höhe von rd. 123.700 EUR.
Die Schlüsselzahl für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist auch für die Verteilung des Sonderausgleichs nach § 31 A FAG (Familienleistungsausgleich) anzuwenden. Für 2009 ist mit einem um rd. 11.800 EUR gekürzten Anteil von 292.100 EUR zu rechnen.
Die Steuerkraft je Einwohner hat sich gegenüber 2008 um 52,52 EUR auf 529,56 EUR erhöht. Dies wirkt sich auf die Höhe der allgemeinen und Sonderschlüsselzuweisungen aus. Im Haushaltsjahr 2009 ist vorläufig mit Zahlungen in Höhe von 2.126.000 EUR zu rechnen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Mindereinnahme von 92.100 EUR.
Die Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben erhöht sich gegenüber 2008 um 6.700 EUR auf 413.000 EUR.
Insbesondere durch die gestiegene Steuerkraft erhöht sich die Finanzkraft je Einwohner gegenüber 2008 um 43,06 EUR auf 748,66 EUR. Als Folge daraus steigt die Kreisumlage bei einem unterstellten unveränderten Umlagesatz von 37,75 % um 157.500 EUR auf 2.742.600 EUR.
Die Vorauszahlungen der Stadtwerke Barmstedt auf den zu erwartenden Gewinn und auf die Konzessionsabgabe wurden vorläufig geschätzt. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2009 liegt bisher nicht vor.
Die Personalausgaben erhöhen sich von 3.765.100 EUR im Haushaltsjahr 2008 auf 4.050.100 EUR im Jahr 2009. Die Ansätze des Jahres 2008 wurden dabei in der Regel linear um 3,5 % erhöht, um insbesondere die tarifliche Erhöhung der Dienstbezüge auszugleichen. Zusätzlich enthalten sind die zu erwartenden Personalausgaben für den von den Stadtwerken zu übernehmenden Mitarbeiter und die Einstellung von Kräften für die Schulsozialarbeit (Beschlüsse der Stadtvertretung vom 09. Dezember 2008). Die von Dritten (insbesondere Ämter Hörnerkirchen und Rantzau, Kreis Pinneberg, ARGE, Abwasser-Zweckverband Pinneberg, Stadtwerke Barmstedt) über Verwaltungskostenbeiträge zu erstattenden Personalausgaben sind auf den Einnahmeseiten der betreffenden Haushaltsabschnitte veranschlagt.
Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand erhöht sich gegenüber 2008 um 300.600 EUR auf 4.610.700. Dies ist im Wesentlichen auf die Veranschlagung von Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen im Gesamtbetrag von 395.300 EUR beim Schulzentrum Heederbrook und beim Gymnasium zurückzuführen. Nach dem Gemeindehaushaltsrecht sind Schulen ab 2009 als kostenrechnende Einrichtungen zu führen. Für die Chemnitzschule und die Geschwister-Scholl-Schule liegen die diesbezüglichen Berechnungen bisher nicht vor. Über einen Nachtragshaushalt muss die Veranschlagung kalkulatorischer Kosten nachgeholt werden. Die kalkulatorischen Kosten führen nicht zu kassenwirksamen Ausgaben. Die Beträge werden im Einzelplan 9 als Einnahmen veranschlagt. Zwischen den Ansätzen erfolgt eine Verrechnung.
Die im Haushaltsplan enthaltenen freiwilligen Leistungen wurden in der Regel unverändert gegenüber dem Vorjahr veranschlagt. Die Zuschüsse für die Kindertagesstätten wurden in Höhe der von den Trägern in den einzelnen Haushalten veranschlagten Beträge übernommen. Der Gesamtbetrag der Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen beläuft sich auf insgesamt 1.453.900 EUR (2008 = 1.343.300 EUR). Hiervon entfallen 1.113.800 EUR auf die Kindertagesstätten (2008 = 997.200 EUR).
Die Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt 957.600 EUR (2008 = 788.900 EUR). Der Mehrbedarf ist zurückzuführen auf die Kreditaufnahmen aus der Ermächtigung des Jahres 2008. Auch der für 2009 erforderliche Kreditbedarf wird sich anteilig niederschlagen. Die Ansätze beinhalten die Zinsen in Höhe von 204.600 EUR (2008 = 172.700 EUR) für die zur Zwischenfinanzierung der Fördermittel für die Schulbaumaßnahmen aufgenommenen Kredite. Die diesbezüglichen Aufwendungen werden dem Verwaltungshaushalt aus den entsprechenden Baukostenansätzen des Vermögenshaushaltes erstattet.
Die Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt ist mit 570.200 EUR veranschlagt (2008 = 442.100 EUR). Der Betrag entspricht der Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Kredittilgung. Die Erhöhung gegenüber 2008 ist auf die erstmalige Tilgung eines Schulbaudarlehens aus dem Kommunalen Investitionsfonds sowie auf die Tilgungsraten für die 2008 aufgenommenen und 2009 teilweise aufzunehmenden Kredite zur Eigenanteilfinanzierung zurückzuführen.
Nach der 2008 aufgestellten Finanzplanung sollte sich der Fehlbedarf des Verwaltungshaushalts bis zum Jahr 2011 auf rd. 1 Mio. EUR abbauen. Aufgrund der vorstehend dargestellten tatsächlichen Entwicklung lässt sich diese Prognose nicht mehr Aufrecht erhalten. Es muss zumindest zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass der Fehlbedarf in den nächsten Jahren wieder ansteigen wird.
Die bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts erhöhen sich gegenüber 2008 um 4,83 %. Die Empfehlung des Innenministeriums im Haushaltserlass 2009 wird damit um 2,33 % oder 213.000 EUR überschritten. Zur Begründung wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.
Die Haushaltslage erfordert weiterhin alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung. Insbesondere müssen sämtliche Ausgaben ständig nach Notwendigkeit und Dringlichkeit überprüft werden. Dies schließt auch eine Aufgabenkritik mit ein. Freiwillige Leistungen sollten grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht werden. Nach Einnahmeverbesserungen ist zu suchen. Hierzu können die bekannten Hinweise des Innenministeriums zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten und zur Begrenzung der Ausgaben zur Orientierung herangezogen werden.
Das Volumen des Vermögenshaushaltes beläuft sich in Einnahme und Ausgabe auf jeweils 5.829.600 EUR.
Den Schwerpunkt des Vermögenshaushalts bildet die Schulbaumaßnahme „Geschwister-Scholl-Schule“. Die Schulbaumaßnahme „Schulzentrum Heederbrook“ ist hingegen nahezu abgeschlossen. Die Kosten- und Finanzierungsübersichten für beide Maßnahmen sind dem Vorbericht als Anlagen beigefügt.
Die Stadt Barmstedt wurden von den Eheleuten Dr. Josef und Lucinde Nelke zur Miterbin eingesetzt. Der Anteil an dem Nachlass wird auf rd. 700.000 EUR geschätzt und ist laut Testament zweckgebunden für soziale Zwecke einzusetzen. Hiervon gelangte 2007 ein erster Teilbetrag von 520.000 EUR zur Auszahlung. Die Abwicklung des Restbetrages von rd. 180.000 EUR konnte 2008 nicht durchgeführt werden. Von daher ist eine erneute Veranschlagung im Haushaltsjahr 2009 erforderlich. Gleiches gilt für die Entnahme des 2007 ausgezahlten Teilbetrages aus der allgemeinen Rücklage und die Bereitstellung der gesamten Mittel für die neu zu errichtende „Nelke-Stiftung“.
Die städtebaulichen Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen werden mit veranschlagten Fördermitteln in Höhe von 251.500 EUR fortgesetzt. Die Förderung läuft im Haushaltsjahr 2010 aus. Die finanzielle Abwicklung der Gesamtmaßnahme ist der dem Vorbericht beigefügten Übersicht zu entnehmen.
Die Beitragsveranlagung für den Ausbau der Reichenstraße zwischen Bahnhof- und Feldstraße wurde 2008 nicht durchgeführt. Die Einnahmemittel von 40.000 EUR werden daher im Haushalt 2009 erneut veranschlagt.
In den Vermögenshaushalt wurden folgende Maßnahmen neu aufgenommen:
Seite | Haushaltsstelle | Bezeichnung | Haushaltssoll |
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263 | 130000-940000 | Brandschutz – Herstellung Waschplatz | 12.000 EUR |
267 | 215000-935100 | Geschwister-Scholl- Schule – Einrichtung Werkraum | 73.500 EUR |
269 | 221000-940000 | Chemnitzschule – Herstellung Volleyballfeld | 5.000 EUR |
288 | 563000-940000 | Sporthalle Heederbrook – Sanierungskosten | 190.000 EUR |
297 | 630000-960000 | Stadtstraßen – Verkehrsentwicklungsplanung | 20.000 EUR |
314 | 634800-960000 | Schulstraße – Ausbaukosten | 80.000 EUR |
318 | 720000-960000 | Containerstellplatz – Befestigung, Einzäunung | 5.500 EUR |
321 | 771000-935000 | Bauhof – Geräte und Maschinen | 92.500 EUR |
321 | 771000-940000 | Bauhof – Neubau Fahrzeughalle | 80.000 EUR |
321 | 771000-960000 | Bauhof – Befestigung Zufahrt und Lagerplatz | 90.000 EUR |
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| Summe: | 648.500 EUR |
Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes sind Kreditaufnahmen im Gesamtbetrag von 2.747.500 EUR erforderlich. Hiervon entfallen 700.000 EUR auf Kredite zur Zwischenfinanzierung von Fördermitteln für die Schulbaumaßnahme „Geschwister-Scholl-Schule“ und 2.047.500 EUR auf Kredite zur Eigenanteilfinanzierung.
Den Kreditneuaufnahmen stehen Tilgungen im Gesamtbetrag von 1.270.200 EUR gegenüber. Zwischenfinanzierungskredite für die Schulbaumaßnahme „Neubau Schulzentrum Heederbrook“ werden in Höhe von 700.000 EUR getilgt. Bei dem Restbetrag von 570.200 EUR handelt es sich um die ordentliche Tilgung der langfristigen Verbindlichkeiten. Dieser Betrag wird durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in gleicher Höhe finanziert.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite sollte wie in den Vorjahren auf 5.000.000 EUR festgesetzt werden.
Die Gesamtzahl der Stellen beträgt nach dem Entwurf des Stellenplanes 70,17 Stellen. Der Stellenplan wird rechtzeitig zur Haushaltsberatung im Hauptausschuss vorgelegt.
Die Realsteuerhebesätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert in den Haushaltsentwurf übernommen. Die letzte Erhöhung erfolgte 2001. An dieser Stelle wird erneut darauf hingewiesen, dass das Innenministerium als Grundlage für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds Mindesthebesätze fordert. Ab 2008 muss der Hebesatz für die Grundsteuer B mindestens 350 v. H. betragen. Der Hebesatz der Stadt Barmstedt beträgt 330 v. H. und liegt damit unter diesem Satz. Die für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer geforderten Mindesthebesätze von 330 v. H. und 350 v. H. werden bereits jetzt erreicht.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt
1. die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2009 und
2. das Investitionsprogramm für die Jahre 2008 bis 2012
gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2008 bis 2012 Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2009.
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2009 vom 15. Dezember 2008.
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