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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-169  

Betreff: Glasbruchversicherungen des Amtes Hörnerkirchen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Debes, Ella
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
08.06.2017 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Amtsausschuss am 11.04.2017 entstanden Fragen bezüglich des Bestehens und der Notwendigkeit einer Glasbruchversicherung im Schulbereich.

Die Angelegenheit wurde im Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement mit folgendem Ergebnis geprüft:

Die Glasbruchversicherungen im Amtsbereich, einschließlich der amtsangehörigen Gemeinden, belaufen sich im Jahr 2017 auf eine Gesamtsumme i.H.v. 3.376,32 €. Der Versicherungsbeitrag für Schule und Sporthalle mit 1.642,44 € ist bereits in den 3.376,32 € enthalten.

Die Auswertung der letzten 5 Jahre der geleisteten Zahlungen seitens der Versicherung ergab bei den Glasbruchversicherungsfällen einen Erstattungsbetrag i.H.v. 380,16 € im Bereich Kindertagesstätte Küsterkoppel.

Die meisten der verzeichneten Glasbruchfälle der letzten Jahre wurden über  die Einbruchdiebstahlversicherung abgewickelt und sind an der Schule und der Kindertagesstätte Küsterkoppel zu verzeichnen.

Das Gebäude- und Flächenmanagement empfiehlt die Kündigung der Glasbruchversicherungen für den gesamten Amtsbereich zum nächstmöglichen Termin.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt die Kündigung der Glasbruchversicherungen für den gesamten Amtsbereich zum nächstmöglichen Termin.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Anlage

 


Anlage/n:

 

Schadenübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Glasbruchversicherung Auswertung 2017 (899 KB)      

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