Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-167
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Sachverhalt:
Zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten enthält § 2 Abs. 3 Gemeindeordnung folgenden Wortlaut:
(3) Zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben die Gemeinden mit eigener Verwaltung Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Gemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnerinnen und Einwohnern grundsätzlich hauptamtlich tätig; das Nähere regelt die Hauptsatzung. Die Hauptsatzung soll im Übrigen bestimmen, dass die Gleichstellungsbeauftragte in Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig ist und an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen kann. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs auf Wunsch das Wort zu erteilen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird von der Gemeindevertretung bestellt. …
Gem. § 22a AO ist diese Person auch für den Bereich des Amtes Hörnerkirchen zuständig.
Auf eine entsprechende Ausschreibung zur Besetzung der Stelle hatten sich 4 Frauen beworben. An den allen Bewerberinnen angebotenen Bewerbergesprächen nahmen drei teil.
Sie stellten sich ausführlich vor und beantworteten jeweils einen gleichlautenden Fragenkatalog. An den Gesprächen nahmen seitens der Stadt Frau Döpke sowie die Herren Kahns, Saß und Schönfelder teil. Für das Amt war Herr Reimers beteiligt. Seitens der Verwaltung nahmen Herr Werner und Frau Kruse sowie als Vertreterin des Personalrates Frau Neumann teil.
Das Auswahlgremium einigte sich auf die Bewerberin Frau Silke Schwarz. Frau Schwarz wird sich in der Sitzung der Stadtvertretung vorstellen.
Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen befürwortet die Bestellung von Frau Schwarz. Dort hat sie sich in der Sitzung am 8.6.17 vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, Frau Silke Schwarz mit Wirkung vom 1.7.2017 als Gleichstellungsbeauftragte für die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen zu bestellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die monatliche Aufwandsentschädigung betragen derzeit monatlich 355 Euro zuzüglich ggf. Pauschalsteuern und Sozialabgaben. Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Anteil des Amtes wird entsprechend mit der jährlichen Personalkostenabrechnung angefordert. .
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76