Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-166
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Sachverhalt:
Gem. § 22a AO ist für das Amt eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Im Fall einer Verwaltungsgemeinschaft geht die Verpflichtung gem. § 22a Abs. 4 und 3 AO auf die geschäftsführende Gemeinde über.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist für den Bereich der Stadt und des Amtes zuständig,
Auf eine entsprechende Ausschreibung zur Besetzung des Amtes der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten hatten sich 4 Frauen beworben. An den allen Bewerberinnen angebotenen Bewerbergesprächen nahmen drei teil.
Diese stellten sich ausführlich vor und beantworteten jeweils einen gleichlautenden Fragenkatalog. Die Gespräche wurden unter Beteiligung des Amtsvorstehers Herrn Reimers geführt.
Das Auswahlgremium einigte sich auf die Bewerberin Frau Silke Schwarz. Frau Schwarz wird sich in der Sitzung des Amtsausschusses vorstellen.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss schlägt der Stadtvertretung der Stadt Barmstedt die Bestellung von Frau Silke Schwarz als Gleichstellungsbeauftragte vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Entschädigung der Gleichstellungsbeauftragten liegt derzeit bei monatlich 355 Euro zzgl. ggf. Pauschalsteuern bzw. pauschalen Sozialabgaben.. An den Kosten ist das Amt entsprechend des Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit 22% beteiligt. Die Mittel sind im Haushalt eingeplant.
Anlage/n:
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76