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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-159  

Betreff: Neufassung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Herdt, Olga
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
13.06.2017 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
27.06.2017 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 13. Dezember 2016 die Änderung der Hauptsatzung und eine neue Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt beschlossen. Die Neufassungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung enthalten unter anderem Wertgrenzen, bis zu denen die Bürgermeisterin, der Hauptausschuss und der Werkausschuss über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Barmstedt entscheiden können. Diese Zuständigkeiten waren bisher in der speziellen Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Barmstedt vom 15. Juni 2012 definiert.

 

Diese Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Barmstedt ist der neuen Hauptsatzung und der neuen Zuständigkeitsordnung anzupassen. Um den Verwaltungsaufwand und –ablauf zu optimieren, wird die Berechtigung der Bürgermeisterin, Ihre Zuständigkeit (jeweils 20.000 €) an die Bediensteten der Stadt Barmstedt zu übertragen, nicht mehr an einen prozentualen Wert geknüpft.

 

Die Übertragung der Zuständigkeiten wird nach Satzungsänderung durch die Bürgermeisterin erfolgen. Angedacht ist, dass die Fachbereichsleitungen Entscheidungen über bis zu 70 % der Wertgrenze der Bürgermeisterin treffen können, Sachgebietsleitungen bis zu 50 % und Sachbearbeitungen bis zu 20 % (Stand: 31.05.2017).

 

Die Forderungen der Stadtwerke werden ausdrücklich nicht mehr in dieser Satzung geregelt; sie werden künftig in der Betriebssatzung gesondert behandelt.

 

Der Entwurf einer Neufassung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Barmstedt ist als Anlage beigefügt. Die Änderungen gegenüber der bisher geltenden Satzung sind fett gedruckt und im Wesentlichen in § 4 zu finden.

 

Weitere inhaltliche Änderungen finden nicht statt.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Barmstedt entsprechend zu ändern und wegen der besseren Lesbarkeit eine Neufassung zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Barmstedt gemäß vorgelegtem Entwurf.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

 

Vergleichende Übersicht geltende Fassung / Entwurf der Neufassung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Barmstedt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neufassung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass 2017 (vergleichende Übersicht) (167 KB)      

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