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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-156  

Betreff: Sportanlage Heederbrook
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Karvink, Ulrike
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
22.05.2017 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Sowohl die 400 m  Laufbahn als auch die damit verbundene Entwässerungsrinne befinden sich in einem schlechten Zustand.

Die innere Entwässerungsrinne aus Faserzement ist an vielen Stellen gebrochen, ebenso die Abdeckungen. Die Originalabdeckungen sind nicht mehr erhältlich. Die Laufbahn weißt an der inneren als auch an der äußeren Bahn starke Schäden und vor allen Dingen Absackungen auf. Die Tragschicht ist in diesen Bereichen defekt.  Der Belag ist an einigen Stellen gerissen und hat Löcher.

Mit ca. 35 Jahren hat die Anlage eigentlich das Ende ihre Lebensdauer erreicht.

 

Es wurden Begehungen mit 2 unterschiedlichen Firmen für Sportanlagenbau durchgeführt, um eine sinnvolle weitere Vorgehensweise abzuklären.  Inwieweit ist die Anlage zu sanieren, muss die Laufbahn komplett erneuert werden? Wie hoch werden die ungefähren Kosten eingeschätzt?

 

Es wurden verschiedene  Möglichkeiten betrachtet:

 

1. Komplettausbau von Entwässerungsrinnen und Belag mit Ausbesserung der inneren und äußeren Laufbahnabsackungen. Ansonsten bleibt die Tragschicht erhalten. Der Belag und die Linierung, auch der Halbkreise von Weitsprung und Kugelstoßanlage, werden komplett erneuert. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 300.000,- € brutto.

 

2. Erneuerung der Entwässerung und der inneren Laufbahn, da ein Ausbau der Entwässerung ohne Ausbau der inneren Laufbahn nicht möglich ist. Die Kosten hierfür liegen bei. ca. 110.000,- €.

 

3. Kompletterneuerung der gesamten Anlage inkl. der Tragschichten. Dies wird mit ca. 400 - 500.000,- € brutto eingeschätzt.

 

Nach Abwägung aller Möglichkeiten und der sehr hohen Kosten für eine Sanierung empfiehlt die Verwaltung eine Kompletterneuerung der Anlage.

Nur  so ist eine klare Gewährleistungsabgrenzung zwischen alt und neu möglich und es besteht die Sicherheit, dass nicht die inneren Tragschichten oder die Sanierungsbereiche zu einem späteren Zeitpunkt brechen.

Nach Rücksprache mit der IB.SH ist es wahrscheinlich, dass im Zuge des InfrastrukturModernisierungsProgamms „Impuls 2030“ ab 2018 Fördermittel für die Sanierung von Außensportstätten wie Laufbahnen vom Land zur Verfügung gestellt werden. Eine Richtlinie hierzu wurde allerdings noch nicht herausgegeben.

Möglich wäre ggf. auch eine Finanzierung über den kommunalen Investitionsfonds, wobei 75 % der Gesamtkosten als zinsgünstiges Darlehen mit 0,5 % gewährt werden.

 

 


Anlage/n:

 

 

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