Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-143  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
08.06.2017 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten. Diese Überschreitungen sind der anliegenden Liste zu entnehmen und nachträglich gemäß § 95 d Gemeindeordnung (GO) zu genehmigen.

 

Ergebnisplan:

 

Mehraufwendungen insgesamt        92.219,34 EUR

 

davon

1. sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung                0,00 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig        92.219,34 EUR

 

Finanzplan:

 

Mehrauszahlungen insgesamt       22.279,41 EUR

 

davon

1. sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

von 10.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung                    0,00 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig        22.279,41 EUR

 

 

Die Mehraufwendungen betreffen, bis auf den im Finanzplan genannten Teil, Abschreibungen und Jahresabschlussbuchungen. Diese sind „nur“ ergebniswirksam und führten daher zu keinen Auszahlungen.

 

Die Mehrauszahlungen wurden bis zum 31.12.2014 bereits geleistet.

 

Die späte Mitteilung der Haushaltsüberschreitungen ist dem Verzug bei der Erstellung des Jahresabschlusses geschuldet.

 

Für diese Überschreitungen ist keine Deckung vorhanden. Die Sollübertragungen aus den Deckungskreisen ist bereits eingebucht. Die Deckung erfolgt daher durch den Verbrauch von Eigenkapital (Ergebnisplan) bzw. liquiden Mitteln (Finanzplan).

 

 


Beschlussvorschlag:

Die im Haushaltsjahr 2014 – Stand 31. Dezember 2014 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Ergebnisplan in Höhe von 92.219,34 EUR und im Finanzplan in Höhe von 22.279,41 EUR werden zur Kenntnis genommen und gemäß § 95 d GO genehmigt.

 


 


Anlage/n:

 

-          Liste Überschreitungen 2014 zur Genehmigung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen 2014 (123 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner