Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-126
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Sachverhalt:
Aufgrund der Beschlusslage des Ausschusses für Jugend und Soziales sind die Kindertagesstättenbeiträge entsprechend der Richtlinie des Kreises Pinneberg zur Sozialstaffel zum 01.08. eines Jahres anzupassen. Die Anpassung ist abhängig von der Entwicklung des Verbraucherindexes für Deutschland (Lebenshaltungsindex).
In den Jahren 2007, 2010, 2011, 2013, 2014 hat die Stadtvertretung auf Empfehlung des Sozialausschusses von einer Anpassung der Beträge abgesehen. Im Jahr 2015 wurde eine Anpassung der Beiträge auf Empfehlung des Kreises angepasst. Im Jahr 2016 wurden die Beiträge nicht verändert.
Laut Mitteilung des Kreises vom 30.03.2017 sind die Kindertagesstättenbeiträge entsprechend der Erhöhung des Lebenshaltungsindexes von 2 % ab dem 01.08.2017 anzupassen.
Die Mitteilung des Kreises über die anstehende Erhöhung und Änderungen ist in der Anlage beigefügt.
Danach wären die Beiträge in Barmstedt im Kindergarten wie folgt anzupassen oder gleichbleibend:
(Die nachstehende Aufstellung zeigt ebenfalls auf, welche Beiträge aktuell sind)
Kindergarten (3 – 6 Jahre) und Hort (6-14 Jahre) |
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Betreuungszeiten Stunden | Beitrag ab 01.08.2017 | Beitrag aktuell |
Ganztagsplatz 8 Stunden | 300,00 EUR | 296,00 EUR |
7,5 Stunden | 282,00 EUR | 278,00 EUR |
7 Stunden | 264,00 EUR | 260,00 EUR |
6,5 Stunden | 244,00 EUR | 244,00 EUR |
6 Stunden | 224,50 EUR | 224,50 EUR |
5,5 Stunden | 204,00 EUR | 203,00 EUR |
5 Stunden | 186,00 EUR | 184,00 EUR |
4,5 Stunden | 168,00 EUR | 165,00 EUR |
4 Stunden | 150,00 EUR | 148,00 EUR |
Zu- oder Abschlag für jede angefangene ½ Stunde bei verlängerte oder verkürzter Betreuungszeit und Aufschlag für Früh- oder Spätdienst (pro angefangene halbe Stunde) | 19,50 EUR | 19,50 EUR |
Hortgruppe AWO-> Hortkinder (6-12 Jahre)
(Beitrag für Hort mit unterschiedlichen Betreuungszeiten in der Schul- und Ferienzeit Für Hortbetreuung, die während der Schul- und Ferienzeiten verschiedene Betreuungszeiten vorhält, wird ein gemittelter Hortbeitrag als Regelbeitrag festgesetzt. Früh- und Spätdienste sind neben dem Durchschnittsbeitrag zu entrichten. Bei der Berechnung wird von drei Monaten Ferienzeiten (Ganztagsbetreuung) und neun Monaten Schulzeit (jeweilige Teilzeitbetreuung) ausgegangen.) | 214,50 EUR | 213,50 EUR |
Die Beiträge in Barmstedt in der Krippe wären wie folgt anzupassen oder gleichbleibend:
(Die nachstehende Aufstellung zeigt ebenfalls auf, welche Beiträge aktuell sind)
Krippe (0 – 3 Jahre) |
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Betreuungszeit
| Beitrag ab 01.08.2017 | Beitrag aktuell |
Ganztagsplatz 8 Stunden | 450,00 EUR | 444,00 EUR |
7,5 Stunden | 423,00 EUR | 417,00 EUR |
7 Stunden | 396,00 EUR | 390,00 EUR |
6,5 Stunden | 364,50 EUR | 364,50 EUR |
6 Stunden | 333,00 EUR | 330,00 EUR |
5,5 Stunden | 306,00 EUR | 303,00 EUR |
5 Stunden | 279,00 EUR | 276,00 EUR |
4,5 Stunden | 252,00 EUR | 249,00 EUR |
4 Stunden | 225,00 EUR | 222,00 EUR |
Zu- oder Abschlag für jede angefangene ½ Stunde bei verlängerte oder verkürzter Betreuungszeit und Aufschlag für Früh- oder Spätdienst (pro angefangene halbe Stunde) | 29,50 EUR | 29,50 EUR |
Bereits im letzten Jahr wurde in diesem Zuge vorgeschlagen, auch den Einkommensüberhang bei der Berechnung der Ermäßigung der Kindergartenbeiträge der Stadt von derzeit 55 % auf die Kreisrichtlinie anzupassen.
Der Kreistag hat am 07.12.2016 beschlossen 60 % des errechneten Einkommensüberhanges als Ermäßigungsbeitrag einzusetzen.
Im Schreiben vom 30.03.2017 wurde diese Änderung noch nicht erfasst. Frau Sühlsen, vom Kreis Pinneberg, erklärte mir, sobald die Änderung umgesetzt wird, werden die Kommunen benachrichtigt. Der neue Betrag gilt dann ab 01.08.2017.
Der Kreis hatte darum gebeten, dass die Kommunen sich dem Kreis anschließen.
Sollte der Kreis Pinneberg den Einkommensüberhang auf 60 % herabsetzen und die Stadt Barmstedt sich dem anschließen, würde bei der Berechnung der Ermäßigung der Kindergartenbeiträge der Einkommensüberhang von derzeit 55 % auf 60 % steigen.
Die Herabsetzung des Einkommensüberhanges auf 60 % durch den Kreis Pinneberg, würde der Stadt Barmstedt Kosten i.H.v. ca. 8.600,00 EUR ersparen.
Sofern der Satz der Stadt von 55 % auf 60 % angepasst werden sollte, würde eine zusätzliche Ersparnis i.H.v. ca. 2.000,00 EUR eintreten.
Beschlussvorschlag:
a.) Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt die Kindergartenbeiträge um 2 % auf die genannten Beiträge ab 01.08.2017 zu erhöhen.
b.) Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt unter Vorbehalt der Änderung des Kreises Pinneberg, dass von dem Einkommensüberhang zukünftig 60 % statt 55 % für den Kindergartenbeitrag aufzuwenden ist.
Sollte der Kreis Pinneberg den neuen Einkommensüberhang nicht beschließen, verbleibt der Einsatz des Einkommens bei 55 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Anpassung des Einkommensüberhanges können ca. 10.600 € eingespart werden. Die Erhöhung der Kosten für einen Kindergartenplatz um 2 % bringt keine nennenswerten Einnahmeverbesserungen.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anpassung Kita Beiträge 2017.2018 (1845 KB) |
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