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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-126  

Betreff: Anpassung der Kindertagesstättenbeiträge ab dem 01.08.2017
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Tertling, Marie
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Entscheidung
16.05.2017 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
27.06.2017 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Beschlusslage des Ausschusses für Jugend und Soziales sind die Kindertagesstättenbeiträge entsprechend der Richtlinie des Kreises Pinneberg zur Sozialstaffel zum 01.08. eines Jahres anzupassen. Die Anpassung ist abhängig von der Entwicklung des Verbraucherindexes für Deutschland (Lebenshaltungsindex).

In den Jahren 2007, 2010, 2011, 2013, 2014 hat die Stadtvertretung auf Empfehlung des Sozialausschusses von einer Anpassung der Beträge abgesehen. Im Jahr 2015 wurde eine Anpassung der Beiträge auf Empfehlung des Kreises angepasst. Im Jahr 2016  wurden die Beiträge nicht verändert.

 

Laut Mitteilung des Kreises vom 30.03.2017 sind die Kindertagesstättenbeiträge entsprechend der Erhöhung des Lebenshaltungsindexes von 2 % ab dem 01.08.2017 anzupassen.

Die Mitteilung des Kreises über die anstehende Erhöhung und Änderungen ist in der Anlage beigefügt.

 

 

Danach wären die Beiträge in Barmstedt im Kindergarten wie folgt anzupassen oder gleichbleibend:

(Die nachstehende Aufstellung zeigt ebenfalls auf, welche Beiträge aktuell sind)

 

Kindergarten (3 – 6 Jahre) und Hort (6-14 Jahre)

 

Betreuungszeiten Stunden

Beitrag ab 01.08.2017

Beitrag aktuell

Ganztagsplatz 8 Stunden

300,00 EUR

296,00 EUR

7,5    Stunden

282,00 EUR

278,00 EUR

7       Stunden

264,00 EUR

260,00 EUR

6,5    Stunden

244,00 EUR

244,00 EUR

6       Stunden

224,50 EUR

224,50 EUR

5,5    Stunden

204,00 EUR

203,00 EUR

5       Stunden

186,00 EUR

184,00 EUR

4,5    Stunden

168,00 EUR

165,00 EUR

4       Stunden

150,00 EUR

148,00 EUR

Zu- oder Abschlag für jede angefangene ½ Stunde bei verlängerte oder verkürzter Betreuungszeit und Aufschlag für Früh- oder Spätdienst

(pro angefangene halbe Stunde)

  19,50 EUR

  19,50 EUR

Hortgruppe AWO-> Hortkinder (6-12 Jahre)

 

(Beitrag für Hort mit unterschiedlichen Betreuungszeiten in der Schul- und Ferienzeit

Für Hortbetreuung, die während der Schul- und Ferienzeiten verschiedene Betreuungszeiten vorhält, wird ein gemittelter Hortbeitrag als Regelbeitrag festgesetzt. Früh- und Spätdienste sind neben dem Durchschnittsbeitrag zu entrichten. Bei der Berechnung wird von drei Monaten Ferienzeiten (Ganztagsbetreuung) und neun Monaten Schulzeit (jeweilige Teilzeitbetreuung) ausgegangen.)

214,50 EUR

213,50 EUR

 

 

 

Die Beiträge in Barmstedt in der Krippe wären wie folgt anzupassen oder gleichbleibend:

(Die nachstehende Aufstellung zeigt ebenfalls auf, welche Beiträge aktuell sind)

 

Krippe (0 – 3 Jahre)

 

Betreuungszeit

 

Beitrag ab  01.08.2017

Beitrag aktuell

Ganztagsplatz 8 Stunden

450,00 EUR

444,00 EUR

7,5   Stunden

423,00 EUR

417,00 EUR

7      Stunden

396,00 EUR

390,00 EUR

6,5   Stunden

364,50 EUR

364,50 EUR

6      Stunden

333,00 EUR

330,00 EUR

5,5   Stunden

306,00 EUR

303,00 EUR

5      Stunden

279,00 EUR

276,00 EUR

4,5   Stunden

252,00 EUR

249,00 EUR

4      Stunden

225,00 EUR

222,00 EUR

Zu- oder Abschlag für jede angefangene ½ Stunde bei verlängerte oder verkürzter Betreuungszeit und  Aufschlag für Früh- oder Spätdienst

(pro angefangene halbe Stunde)

  29,50 EUR

  29,50 EUR

 

Bereits im letzten Jahr wurde in diesem Zuge vorgeschlagen, auch den Einkommensüberhang bei der Berechnung der Ermäßigung der Kindergartenbeiträge der Stadt von derzeit 55 % auf die Kreisrichtlinie anzupassen.

Der Kreistag hat am 07.12.2016 beschlossen 60 % des errechneten Einkommensüberhanges als Ermäßigungsbeitrag einzusetzen.

Im Schreiben vom 30.03.2017 wurde diese Änderung noch nicht erfasst. Frau Sühlsen, vom Kreis Pinneberg, erklärte mir, sobald die Änderung umgesetzt wird, werden die Kommunen benachrichtigt. Der neue Betrag gilt dann ab 01.08.2017.

 

Der Kreis hatte darum gebeten, dass die Kommunen sich dem Kreis anschließen.

 

Sollte der Kreis Pinneberg den Einkommensüberhang auf 60 % herabsetzen und die Stadt Barmstedt sich dem anschließen, würde bei der Berechnung der Ermäßigung der Kindergartenbeiträge der Einkommensüberhang von derzeit 55 % auf 60 % steigen.

 

Die Herabsetzung des Einkommensüberhanges auf 60 % durch den Kreis Pinneberg, würde der Stadt Barmstedt  Kosten i.H.v. ca.  8.600,00 EUR ersparen.

 

Sofern der Satz der Stadt von 55 % auf 60 % angepasst werden sollte, würde eine zusätzliche Ersparnis i.H.v. ca. 2.000,00 EUR eintreten.

 


Beschlussvorschlag:

 

a.) Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt die Kindergartenbeiträge um 2 % auf die genannten Beiträge ab 01.08.2017 zu erhöhen.

 

b.) Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt unter Vorbehalt der Änderung des Kreises Pinneberg, dass von dem Einkommensüberhang zukünftig 60 % statt 55 % für den Kindergartenbeitrag aufzuwenden ist.

Sollte der Kreis Pinneberg den neuen Einkommensüberhang nicht beschließen, verbleibt der Einsatz des Einkommens bei 55 %.


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Anpassung des Einkommensüberhanges können ca. 10.600 € eingespart werden. Die Erhöhung der Kosten für einen Kindergartenplatz um 2 % bringt keine nennenswerten Einnahmeverbesserungen.

 

 


Anlage/n:

Schreiben des Kreises Pinneberg vom 30.03.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anpassung Kita Beiträge 2017.2018 (1845 KB)      

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