Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-119  

Betreff: Satzung für Sondervermögen der Stadt Barmstedt für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fröhlich, Jan
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
25.04.2017 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
27.06.2017 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Am 10.06.2016 wurde das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt.

Die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr stellt Sondervermögen der Stadt dar. Die Stadt hat daher eine Satzung für Sondervermögen der Stadt Barmstedt für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt zu erlassen.

Durch eine speziell eingerichtete Arbeitsgruppe des Landesfeuerwehrverbandes wurde die Erstellung der Mustersatzung des Innenministeriums intensiv begleitet. Diese Mustersatzung dient als Grundlage für die Satzung über das Sondervermögen der Stadt Barmstedt.

Individuell für jede Gemeinde müssen in der Satzung die Wertgrenzen für die Annahme von Zuwendungen beschlossen werden. Hier wird vom Landesfeuerwehrverband empfohlen, dass die Wertgrenzen der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters übernommen werden.

Ebenso muss die Wertgrenze für die Verwendung der im Einnahme- u. Ausgabeplan veranschlagten Ausgaben, über die die Wehrführung entscheiden darf, festgelegt werden. Nach Rücksprache mit dem Wehrführer, Herrn Schinkel, sollte dieser Betrag auf 3.000,--€ festgelegt werden.


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung für Sondervermögen der Stadt Barmstedt für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Entwurf der Satzung für Sondervermögen der Stadt Barmstedt für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mustersatzung Sondervermögen Barmstedt ENTWURF (18 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner