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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-113  

Betreff: 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lange, Klaus
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
29.06.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Mit Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein vom 20. Oktober 2016 wurde die Möglichkeit der Erhebung einer Hundesteuer für gefährlich geltende Hunderassen aufgehoben, in dem folgender neuer Absatz 6 zu § 3 KAG eingefügt wurde:

 

 

(6) Bei der Erhebung der Hundesteuer darf die Höhe des Steuersatzes für das Halten enes Hundes nicht von der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse abhängig gemacht werden.

 

 

Dennoch dürfen für gefährliche Hunde weiterhin höhere Hundesteuern erhoben werden. Allerdings ist dies nur noch möglich, wenn ein Hund  durch individuelle Feststellung der zuständigen Behörde als gefährlich eingestuft worden ist.

 

Dieser neuen rechtlichen Vorgabe wurde durch die beigefügte Änderungssatzung gefolgt.

 

Die Hundesteuern bleiben in der bisherigen Höhe unverändert bestehen.

 

 

Beschluss:

 

Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer wird in der der Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer wird in der der Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

  1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung Hundesteuersatzung Bokel (95 KB)      

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