Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-099
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Sachverhalt:
Es wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2014 nebst Anlagen zur Prüfung und zum nachfolgenden Beschluss vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2014 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 85.402,81 EUR ab. Gemäß § 26 (3) GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausglichen werden. Das Amt hat darauf zu achten, dass die Ergebnisrücklage mindestens 10 % von der Allgemeinen Rücklage entspricht.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Ergebnisrücklage entsprechend um den Jahresfehlbetrag zu mindern. Die vorgeschriebenen 10 % von der Allgemeinen Rücklage werden auch nach der Minderung eingehalten.
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt dem Amtsausschuss folgenden Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 des Amtes Hörnerkirchen wird beschlossen. Der Empfehlung der Verwaltung hinsichtlich der Minderung der Ergebnisrücklage um den Jahresfehlbetrag in Höhe von 85.402,81 EUR wird gefolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
- Jahresabschluss des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2014 inkl. Anlagen
- Lagebericht des Amtes Hörnerkirchen
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