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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-098  

Betreff: Nachwahl der/des 2. Stellvertreters/in des Bürgermeisters
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
22.03.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Gemeindevertreter Herr Harry Unger (CDU) ist am 23.12.2016 verstorben. Herr Harry Unger wurde in der konstituierenden Sitzung am 17.06.2013 zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt.

 

Die Nachwahl der Stellvertreter des Bürgermeisters leitet der Bürgermeister gem. § 33 Abs. 1 GO. Die Nachwahl erfolgt im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 3 GO. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet ein weiterer Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Vorsitzende der Gemeindevertretung zieht. 

 

Der Gesetzgeber fordert die allgemeine Berücksichtigung der Fraktionsstärken gem. § 33 Abs. 3 GO. Dem Verlangen, die Fraktionsstärken zu berücksichtigen, kann nur dadurch Rechnung getragen werden, dass in entsprechender Anwendung des Höchstzahlenverfahrens nach Sainte-Lague/Shepers fiktive Höchstzahlen ermittelt werden.

Demnach steht das Vorschlagsrecht der CDU Fraktion zu.

 

Vorschlagsberechtigt sind bei der Wahl der Stellvertreter alle Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen.

 


Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der CDU Fraktion wird Frau Iris Dequin-Remter zur 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters gewählt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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