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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-083  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
22.03.2017 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
04.04.2017 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Laufe des Haushaltsjahrs 2016 sind mit Stand vom 31.12.2016 die in den beigefügten Anlagen ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt

1.338.668,18

 

davon

 

 

  1.      entfallen auf gemäß Ausführungsanweisung zu § 13 GemHVO nicht genehmigungspflichtige Verrechnungen innerhalb des Haushaltes (Ausgaben der Gruppierungsziffer 679) 

 

159.104,15 €

  1.      liegen Mehrausgaben aufgrund höherer Betriebskostendefizitausgleiche bei den KiTa vor, die bereits mit Beschluss vom 13.12.2017 dem Inhalte nach Behandelt wurden

      139.995,55 €

 

 

  1.      sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung

    14.033,50 €

 

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

1.025.534,98 €

 

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Abschreibungen für Abnutzung

 

div Haushaltsstellen lt. Anlage

 

Haushaltssoll

346.500,00 €

Anordnungssoll

1.229.036,59 €

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

905.657,88 €

 

 

Begründung:

Abschreibungen waren im Haushaltsjahr 2016 erstmals zu buchen. Es handelt sich um nicht finanzwirksame Ausgaben, denen bei HHSt. 910000.270000 eine entsprechende fiktive Mehreinnahme gegenüber steht. Die konkreten Werte wurden 2016 ermittelt. Auf die weiteren Erläuterungen in der Anlage wird verwiesen.

 

Gemeinschaftsschulen

Bürobedarf

Haushaltstellen 281200-650000  

 

Haushaltssoll

17.000,00

Anordnungssoll

40.973,03

davon über genehmigungspflichtige Mehrausgabe zu decken

(Rest über Deckungsring und vorangegangene Üpl.)

14.996,28 €

 

Begründung:

Die Ausgaben für Kopierkosten überschritten die Ansätze

 

Personal- und Organisationsamt

Erstattung von Konnexitätsmitteln aus 2014 an das Amt Hörnerkirchen

Haushaltsstelle 022000-672100

 

Haushaltssoll

0,00

Anordnungssoll

38.200,00

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

38.200,00

 

Begründung:

Die dem Amt HöKi zustehenden Konnexitätsmittel wurden 2014 fälschlicherweise bei der Stadt vereinnahmt und mussten noch weitergeleitet werden.

 

Marktwesen

 

Betriebskosten

 

Haushaltsstelle 730000.600000

 

Haushaltssoll

10.500,00 €

Anordnungssoll

18.782,95 €

davon über genehmigungspflichtige Mehrausgabe zu decken

(Rest über vorangegangene Üpl.)

7.109,82

 

 

Begründung:

Rechnungen aus 2015 wurden erst 2016 gezahlt. Darüber hinaus diverse Kostensteigerungen (neuer Sicherheitsdienst Weihnachtsmarkt, zusätzlicher Sanitätsdienst Stoppelmarkt)

 

 

 

 

 

 

 

Allg. Steuern, Umlagen und Abgaben; Gewerbesteuerumlage

 

Haushaltsstelle 1.910000.810000

 

Haushaltssoll

359.286,00 €

Anordnungssoll

418.877,00 €

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

59.591,00 €

 

 

Begründung:

Aus den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer ist der gesetzliche Anteil an Gewerbesteuerumlage zu bezahlen. Der aus dem Ansatz errechnete und im Haushalt 2016 veranschlagte Ansatz reicht wegen der Höhe der Mehreinnahmen nicht mehr aus.

Hinweis:

Die Berechnung der Gewerbesteuerumlagen – Vorauszahlung für das 4. Quartal beruht auf dem Ist-Zufluss aus dem 3. Quartal. Diese wurde Anfang November 2016 vor Ort durch die Kommunalaufsicht geprüft.

Beim Steuertermin des 4. Quartales am 15.11.2016 ist jedoch ein bedeutend höherer Betrag als im 3. Quartal als „Ist“ zugeflossen, so dass mit einer Nachzahlung in 2017 für 2016 zu rechnen ist, der eine weitere überplanmäßige Ausgabe im Haushalt 2017 erfordern kann.

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt

245.030,64 €

 

 

  1. davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung 

 

 

          6.678,77 €

  1.    liegen durch Beschlüsse vor (Sitzung Stadtvertretung 14.06.2016):

 

  • Ankauf Grundstück Baumschulenweg 16.600 €
  • Zur Verfügung Stellung Fördermittel „Holsteiner Auenland

für Mehrausgaben bei Maßnahme GGS-Außenbereich

47.247,10 €

        63.847,10 €

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

 

174.504,77 €

Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung:

 

 

 

allg. Finanzwirtschaft;

Zuführung zur allg. Rücklage

 

 

Haushaltsstelle 910000.910000

 

Haushaltssoll

0,00

Anordnungssoll

174.504,77 €

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

174.504,77 €

 

Begründung:

Der Überschuss des Vermögenshaushaltes aus dem Jahresabschluss 2016 ist der allg. Rücklage zuzuführen.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2016 mit Stand vom 17.02.2017 zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von 965.943,98 € sowie im Vermögenshaushalt von 174.504,77 € gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000 € wird Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Tabellarische Auflistungen der Haushaltsüberschreitungen

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste überplanmäßige-und außerplanmäßige Ausgaben bis Ende HHj 2016_Stand 21.03.17 (302 KB)      
Anlage 3 2 Liste überplanmäßige-und außerplanmäßige Ausgaben für interne Leistungsverrechnung 2016 (37 KB)      
Anlage 2 3 Liste überplanmäßige-und außerplanmäßige Ausgaben für AfA 2016 (38 KB)      

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