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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-079  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
29.06.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2016 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten und vom Bürgermeister gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 genehmigt.

 

Zudem sind weitere Überschreitungen bis zum 31. Dezember 2016 entstanden. Diese Überschreitungen sind der anliegenden Liste zu entnehmen und nachträglich gemäß § 95 d Gemeindeordnung (GO) zu genehmigen

 

Ergebnisplan:

 

Mehraufwendungen insgesamt       14.085,50 EUR

 

davon

1. sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung         6.693,90 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig         7.391,60 EUR

 

 

Finanzplan:

 

Mehrauszahlungen insgesamt       44.561,91 EUR

 

davon

1. sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung          11.305,31EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig       33.256,60 EUR

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die im Haushaltsjahr 2016 – Stand 31. Dezember 2016 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Ergebnisplan in Höhe von 14.085,50 EUR und im Finanzplan in Höhe von 33.256,60 EUR werden zur Kenntnis genommen und nachträglich gemäß § 95 d GO genehmigt.

 


 


Anlage/n:

 

-          Liste der Überschreitungen für 2016 nach § 4 Haushaltssatzung

-          Liste der Überschreitungen für 2016 zur Genehmigung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Überschreitungen 2016 nach § 4 Haushaltssatzung (130 KB)      
Anlage 2 2 Liste Überschreitungen 2016 zur Genehmigung (18 KB)      

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