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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2007-031  

Betreff: 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
24.04.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Nachkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2005 hat ergeben, dass im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtung die tatsächlich entstandenen Kosten mit Hilfe eingenommener Gebühren nicht in voller Höhe gedeckt wurden. Ursprünglich hatten die Stadtwerke nach einer internen Berechnung einen Unterdeckungsbetrag in Höhe von annähernd 48 T€ in der Vorlage angegeben. Zum Ausgleich dieses Betrages hatte die Werkleitung dem Ausschuss und der Stadtvertretung empfohlen, den Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühr um 0,05 € auf 0,35 €/m² ab dem 01.01.2007 anzuheben. Mit dieser Anhebung wäre es zu einem Ausgleich der Unterdeckung in rund zwei Jahren gekommen. Nach dem KAG ist es zulässig, Unterdeckungen innerhalb der auf die Feststellung der Unterdeckung folgenden drei Jahre auszugleichen. In diesem Rahmen kann der Zeitraum für den Ausgleich frei gewählt werden.

Nachträglich ist die Höhe der Unterdeckung aus Anlass der Abschlussprüfung von den Wirtschaftsprüfern korrigiert worden. Danach beträgt die tatsächliche Unterdeckung 54.557,52 €. Zum Ausgleich dieses höheren Unterdeckungsbetrages besteht die Möglichkeit,

1.   eine weitere Anhebung des Gebührensatzes zu beschließen, um die Unterdeckung, wie zunächst beabsichtigt, innerhalb von 2 Jahren auszugleichen

oder

2.   an dem bisherigen Gebührensatz festzuhalten und den Ausgleich der Unterdeckung auf        einen Zeitraum von drei Jahren zu strecken.

Die Entscheidung über die Anzahl der Jahre, innerhalb der eine Unterdeckung auszugleichen ist, muss als kalkulatorische Leitentscheidung dem Satzungsgeber vorbehalten sein. Vor diesem Hintergrund regt die Werkleitung an, der Stadtvertretung zu empfehlen, den Entwurf der anliegenden Nachtragssatzung mit der Maßgabe zu beschließen, dass die Unterdeckung in Höhe von 54.557,52 € aus dem Jahr 2005 über drei Jahre auszugleichen ist.

Davon entfällt, entsprechend der beigefügten korrigierten Vorkalkulation, ein Teilbetrag in Höhe von 17.017,14 € auf das Gebührenjahr 2007 und 18770.19 € jeweils auf die Gebührenjahre 2008 und 2009.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, den als Anlage 1 beigefügten Entwurf der 3. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung auf der Grundlage der als Anlage 2 beigefügten Kalkulation des Niederschlagswassergebührensatzes als Satzung zu beschließen.

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurf 3. Nachtragssatzung

Kalkulation Gebührensatz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf 3. Nachtragssatzung (22 KB) PDF-Dokument (58 KB)    
Anlage 2 2 Kalkulation des Gebührensatzes (24 KB) PDF-Dokument (61 KB)    

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