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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2007-003  

Betreff: Umgestaltung des Marktplatzes, 3. Bauabschnitt, hier: Beschwerde der Wählergruppe "Bürger für Barmstedt" zur Planstraße A
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Heinz Scharrel
2. Wolfgang Heins
Federführend:Amt für Finanzen Beteiligt:Stadtbauamt
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
16.01.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
13.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Mit beigefügtem Schreiben vom 27. November 2006 hat die Wählergruppe „Bürger für Barmstedt“ zur Planstraße A eine Beschwerde gemäß § 16 e Gemeindeordnung (GO) eingereicht.

 

Gemäß § 16 e GO haben die Einwohnerinnen und Einwohner das Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen und Beschwerden an die Stadtvertretung zu wenden. Die Regelung begründet eine absolute Zuständigkeit der Stadtvertretung. Es handelt sich um eine der Stadtvertretung vorbehaltene Aufgabe, so dass nicht die Möglichkeit der Übertragung auf den Bürgermeister oder auf einen Ausschuss besteht. Allerdings ist es zulässig, die Vorberatung der Anregung oder Beschwerde einem Ausschuss bzw. dem Bürgermeister zu übertragen. Beschwerdeführer haben im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass sich die Stadtvertretung mit ihrem Begehren befasst und dass ihnen das Ergebnis der Beratung mitgeteilt wird. Hat sich die Stadtvertretung mit einer Anregung oder Beschwerde befasst, so ist dem Zweck der Regelung Rechnung getragen.

 

Der 3. Bauabschnitt zur Umgestaltung des Marktplatzes wurde bereits am 18. Oktober 2005                 von der Stadtvertretung beschlossen. Bestandteil der Gesamtmaßnahme ist der Neubau der Planstraße A.

 

In der Zwischenzeit ist die Ausschreibung für die Maßnahme erfolgt. Zurzeit läuft die Prüfung des Vergabevorschlages beim Kreis Pinneberg. Der Auftrag soll nach Abschluss der Prüfung umgehend vergeben werden.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn sich die Stadtvertretung mit der Beschwerde befasst.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Bruttokosten für die Planstraße A werden sich auf rd. 164.000 EUR belaufen. Der Eigenanteil der Stadt Barmstedt beträgt rd. 65.600 EUR.

 

Da die Ausschreibung bereits erfolgt ist und die Auftragsvergabe in Kürze erfolgen wird, muss für den Fall, dass von dem Neubau der Planstraße A Abstand genommen wird, mit Regressforderungen gerechnet werden. Die sich an der Ausschreibung beteiligten Firmen haben sich im Vertrauen auf die Durchführung der Maßnahme beteiligt.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Beschwerde der Wählergruppe „Bürger für Barmstedt“ vom 27. November 2006.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Hammermann)

Bürgermeister

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschwerde vom 27.11.2006 (1629 KB)      

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