Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-060
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Sachverhalt:
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 06.12.2016 ist die Verwaltung gebeten worden, antragsgemäß die Vorschläge der FWB-Fraktion zur Änderung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Barmstedt sowie weitere Anpassungen, nach Ergänzung von Herrn Dieckmann, in die Satzung einzuarbeiten.
Der Antrag der FWB-Fraktion enthielt als neu aufzunehmenden Punkt die Ziffer 13 zu § 3 der Gebührenfreiheit und beinhaltet die ortsansässigen Barmstedter Vereine, die für Veranstaltungen werben.
Zudem sollte die Ziffer 3 des § 3 Absatz 1 geändert werden, indem die Streichung des Satzteils „vor Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunal- und Bürgermeisterwahlen“ erfolgt.
Die Ergänzung von Herrn Dieckmann umfasst die Neuaufnahme der Ziffer 14 zu § 3 der Gebührenfreit und beinhaltet betriebsbedingte Aktionen/Sondernutzungen durch dem Innenstadtkern zugehörige Geschäfte/Betriebe.
Die oben genannten Änderungen wurden in dem Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Barmstedt berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Barmstedt wird in der als Anlage vorliegenden Fassung von der Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es sind für das Jahr 2016 400,- € Sondernutzungsgebühren von Parteien und Vereinen erhoben worden, da diese auf Grund der Gebührensatzung über die Sondernutzung nicht den Tatbestand einer möglichen Gebührenbefreiung erfüllt haben.
Anlage/n:
Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Barmstedt
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Anlagen: | |||||
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1 | Entwurf 1. Nachtrag Gebührensatzung Sondernutzungssatzung (10 KB) |
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