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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-017  

Betreff: Spendenangelegenheiten 2016
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Oestreich, Yaka
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Kenntnisnahme
29.06.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 76 Abs. 4 kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister der Gemeinde Bokel entscheidet gemäß § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel über Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften bis zu einem Wert von 25.000 €.

 

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 € hinausgehen, erstellt der Bürgermeister jährlich ein Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und leitet diesen der Gemeindevertretung zu gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung.

 

 


Anlage/n:

- Spendenliste 2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Spendenliste 2016 (109 KB)      

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