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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-016  

Betreff: Zuschussantrag des SSV Rantzau für die Flüchtlingsbetreuung 2016
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Entscheidung
24.01.2017 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 19.12.2016 hat der SSV Rantzau  einen Antrag zur Übernahme der Betragsausfälle für das Jahr 2016 in Höhe von 2.604,00 € gestellt.

 

Der SSV Rantzau hat im Jahr 2016 31 Flüchtlinge, darunter 11 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beitragsfrei betreut. Weitere 8 – 10 Flüchtlinge nehmen regelmäßig an Veranstaltungen teil. Bei hinreichender Kontinuität werden diese ebenfalls in den Verein aufgenommen, so dass mit weiteren Beitragsausfällen gerechnet werden muss.

 

Für die Kinder- und Jugendlichen besteht die Möglichkeit der Beitragsübernahme im Rahmen der Förderung „Bildung und Teilhabe“. Voraussetzung ist, dass die Familien Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz, dem SGB II oder dem SGB XII sind.

Der Antragsteller wurde auch auf diverse Fördermöglichkeiten des Landessportverbandes hingewiesen. Diese beinhalten jedoch keine Beitragsübernahme für Flüchtlinge.

 

Die Stadt Barmstedt hat in Abstimmung mit diversen Einrichtungen und Vereinen 1985 einen  Berechtigungsnachweis für Bedürftige Bürger der Stadt Barmstedt eingeführt. Die gewährten Vergünstigungen durch Vorlage des Nachweises wurden im Jahr 2009 grundlegend aktualisiert.

Zum Personenkreis der Berechtigten gehören auch Asylbewerber und Asylberechtigte, sofern sie sich noch im Bezug der oben genannten Leistungen befinden. Am 19.02.2009 hat der SSV Rantzau sich für die beitragsfreie Mitgliedschaft sowie für den ermäßigten Eintritt bei Liga-Spielen ausgesprochen.

 

Seit Mitte 2016 werden der Stadt Barmstedt immer weniger Flüchtlinge zugewiesen, so dass sich die gezahlte Integrationspauschale auch 2017 weiter reduzieren wird. Die erwarteten Einnahmen sind bereits in diversen Integrationsmaßnahmen (z.B. Aufrechterhaltung  des Leuchtturmes, kindergartenähnliche Einrichtung „Hasengruppe“, etc.) eingeplant, so dass weder die Möglichkeit besteht die Beiträge 2016, noch die Beiträge 2017 aus der Integrationspauschale zu übernehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt spricht sich dafür aus, dem SSV Rantzau

 

a)      einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt 2017 in Höhe von 2.604,00 € zur Finanzierung der Mitgliedsbeiträge 2016 von Flüchtlingen zu gewähren.

 

b)      keinen Zuschuss für die Finanzierung der Mitgliedsbeiträge von Flüchtlingen zu gewähren.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2017 wurden keine Mittel zur Finanzierung der Mitgliedsbeiträge von Flüchtlingen im Sportverein eingestellt. Bei rückwirkender Übernahme der Mitgliedsbeiträge 2016 müsste ein Haushaltsansatz übernommen werden.

 


Anlage/n:

Antrag SSV Rantzau Zuschuss Flüchtlingsbetreuung 2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag SSV Rantzau Zuschuss Flüchtlingsbetreuung 2016 (375 KB)      

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